Kosten und Tarife im Schweizerischen Übertragungsnetz
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Laufenburg (ots)
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Mit der Öffnung des Strommarktes steht der Schweizer Elektrizitätswirtschaft ein wichtiger Meilenstein bevor. Gesetzes- und verordnungskonform stellt swissgrid die Kosten des Übertragungsnetzes in Form von Netznutzung*, Bilanzgruppenmanagement* sowie Systemdienstleistungen* individuell und mittels einheitlichen Tarifen den Verteilnetzbetreibern, den direkt am Übertragungsnetz angeschlossenen Endverbrauchern sowie den Bilanzgruppen in Rechnung.
Am 1.Januar 2008 wurde das Stromversorgungsgesetz (StromVG) zu grossen Teilen in Kraft gesetzt. Das StromVG verlangt die Auftrennung in Energie- und Netzkomponenten. Somit werden in Zukunft auf der Stromrechnung des Endverbrauchers die Kosten für Netznutzung, Energie, Abgaben und Leistungen für das Gemeinwesen sowie Förderabgaben getrennt dargestellt und separat verrechnet.
Die Belastung des Schweizer Übertragungsnetzes als Stromdrehscheibe Europas steigt kontinuierlich und erfordert eine schweizweite Überwachung. swissgrid, die nationale Netzgesellschaft, ist für den sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb des Schweizer Übertragungsnetzes verantwortlich. Die ermittelten jährlichen Gesamtkosten für das Übertragungsnetz sowie für die Systemdienstleistungen betragen rund eine Milliarde Franken. Diese werden gemäss StromVG und entsprechender Verordnung ab 1. Januar 2009 den Netzbetreibern, den direkt am Übertragungsnetz angeschlossenen Endverbrauchern sowie den Bilanzgruppen weiterverrechnet. Die daraus resultierenden Tarife der Nationalen Netzgesellschaft swissgrid werden von den Netzbetreibern gesetzes- und verordnungskonform ihren Endverbrauchern beziehungsweise ihren Verteilnetzbetreibern auf tieferer Spannungsebene weiterverrechnet. Die Kosten des Übertragunsnetzes können zu regional unterschiedlichen, kostenbedingten Anpassungen der Netznutzungstarife für Endverbraucher und Verteilnetzbetreiber führen.
Gemäss der neuen Gesetzgebung sind alle Netzbetreiber unabhängig von der Spannungsebene verpflichtet, die Netzsicherheit durch einen effizienten und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten und Dritten ab dem 1.1.2009 diskriminierungsfreien Netzzugang einzuräumen.
*Netznutzungstarif (NN-Tarif) (gemäss Artikel 15 Absatz 3 StromVV) Die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt des schweizerischen Übertragungsnetzes werden schweizweit zu einem einheitlichen Tarif verrechnet. Dieser setzt sich aus den folgenden drei Komponenten zusammen, welche die Kosten für das Übertragungsnetz decken: Leistungskomponente 60%, Energiekomponente 30% und Fixkomponente 10%.
*Allgemeiner Systemdienstleistungstarif (SDL-Tarif) (gemäss Artikel 15 Absatz 2 StromVV) Der «allgemeine SDL-Tarif» umfasst u.a. Kosten für System- und Messdatenmanagement, Primärregelung sowie der Leistungsvorhaltung für die Sekundär- und Tertiärregelung. Dieser Tarif dient zur Verrechnung der Aufwände an alle Netzbetreiber und die direkt am Übertragungsnetz angeschlossenen Grosskunden.
*Individueller Systemdienstleistungstarif (gemäss Artikel 15 Absatz 1 StromVV) Die im Übertragungsnetz entstehenden Wirkenergieverluste werden den am Übertragungsnetz angeschlossenen Netzbetreibern sowie den am Übertragungsnetz angeschlossenen Grosskunden verursachergerecht über den Wirkverlusttarif verrechnet.
*Bilanzgruppenmanagement Unter Bilanzmanagement versteht man alle technischen, organisatorischen und berechnungstechnischen Vorgänge um die elektrische Energie- und Leistungsbilanz im Elektrizitätssystem ständig aufrechtzuerhalten. Bilanzgruppenverantwortliche nehmen eine zentrale Rolle für die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen Verbrauch und Produktion ein. Abweichungen zwischen den angemeldeten Fahrplänen der Bilanzgruppenverantwortlichen und gemessenem Ist-Verbrauch in den Bilanzgruppen werden als Ausgleichsenergie verrechnet.
Die Tarife werden auf www.swissgrid.ch publiziert.
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