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WDR und Zeitsprung siegen vor Gericht im Streit um den Film "Contergan"

Köln, den 18.04.2008. (ots)

Heute hat die Pressekammer des
Landgerichts Hamburg die Hauptsacheklagen von Grünenthal und 
Schulte-Hillen gegen den erfolgreichen ARD-Zweiteiler "Contergan" in 
allen Punkten abgewiesen. Damit folgte das Landgericht Hamburg dem 
Hansatischen Oberlandesgericht und dem Bundesverfassungsgericht, die 
die Ausstrahlung des Films im einstweiligen Verfügungsverfahren 
bereits freigegeben hatten.
WDR-Intendantin Monika Piel: "Wir fühlen uns durch das Urteil in 
unserer Sichtweise bestätigt. Historische Stoffe, wie eben dieser 
frühere Pharmaskandal, können und wollen wir weiterhin aufarbeiten. 
Der Film "Contergan" und die begleitenden Sendungen haben eine 
einzigartige Debatte ausgelöst. Dass in der Folge sogar die Renten 
der Contergan-Opfer verdoppelt wurden, freut uns besonders."
"Für uns ein wichtiger Erfolg auf ganzer Linie, denn damit 
bestätigt sich, was wir immer gesagt haben: Der Film, so wie wir ihn 
von Anfang an gemacht haben, ist historisch korrekt und verletzt 
niemanden in seinen Persönlichkeitsrechten. Bereits die erste Fassung
war die Sendefassung, aus der nichts, wie immer wieder behauptet, 
rausgeschnitten, sondern im Gegenteil nur eine einzige Szene 
eingefügt wurde, so der Produzent und Zeitsprung Geschäftsführer 
Michael Souvignier. "Weiter ist diese Entscheidung natürlich auch ein
großer Erfolg für die Contergan-Geschädigten in ihrem Kampf um eine 
gerechte Entschädigung. Die Bundesregierung hat die Rentenzahlungen 
bereits verdoppelt und ich kann nur an Grünenthal appellieren, sich 
auch endlich zu bewegen und nicht alleine den Steuerzahler die ganze 
Last tragen zu lassen. Denn gekommen ist von Grünenthal, entgegen 
anderslautender Äußerungen, bislang nichts, so Souvignier weiter."
Pressekontakt:

Pressekontakt:

WDR-Pressestelle, Barbara Feiereis, Tel. 0221-220.2705,
barbara.feiereis@wdr.de
Zeitsprung, Michael Pauser, Tel. 0221 - 94980234

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