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Schweizer Gerichtsurteil gegen deutsche Delfinschutz-Organisation - Tierschützer wollen sich wehren

Hagen/Kreuzlingen (ots)

Am Mittwoch verurteilte das Schweizer Bezirksgericht Kreuzlingen (Bodensee) das deutsche Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF). Es darf nicht mehr behaupten, dass die Delfinhaltung im Schweizer Vergnügungspark Connyland "Tierquälerei" sei.

Das WDSF hatte von "katastrophalen Haltungsbedingungen" und "Tierquälerei" gesprochen, nachdem sechs Delfine innerhalb von drei Jahren in dem Vergnügungspark-Delfinarium gestorben waren und die Tierschützer das Delfinarium inspiziert hatten. Im November 2011 verstarben zwei weitere Delfine in den künstlichen Becken. Eine Autopsie ergab eine Antibiotikum-Vergiftung. Gegen zwei Connyland-Tierärzte wurde eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Das Connyland wehrte sich mit einer Zivilklage gegen die WDSF-Aussage. Gerichtspräsident Urs Haubensak: "Man darf grundsätzlich behaupten, dass die Delfinhaltung Tierquälerei ist." Unzulässig sei diese Aussage aber gegenüber einem bestimmten Delfinarium wie dem Connyland, wenn bekannt ist, dass eine Strafuntersuchung läuft. Es läge damit eine Persönlichkeitsverletzung vor, weil der unbefangene Leser bei der Behauptung von "Tierquälerei" davon ausgehen würde, dass das Connyland bereits einen Straftatbestand erfülle.

Connyland-Rechtsanwalt Dominik Hasler strapazierte das Gericht in einem langatmigen Plädoyer mit einer Unzahl von Paragraphen und der weiteren Forderung, dass das WDSF das Urteil auf seiner Homepage veröffentlichen müsse. Dem folgte das Gericht jedoch nicht, weil keine weiteren Verstöße festgestellt wurden. Der deutsche Rechtsanwalt des WDSF, Gerd Schönfelder, forderte in kurzen und präzisen Ausführungen das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, so wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits mehrmals bestätigt habe.

WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: "Das Urteil ist in meinen Augen ein Witz. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und der Delfinschutz werden damit in der Schweiz mit Füssen getreten." Das WDSF will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um dann ggf. Berufung einzulegen.

Das Schweizer Parlament hat nach Eingaben des WDSF und anderer Organisationen den Delfin-Import inzwischen verboten. Das Connyland-Delfinarium wird daher nach eigenen Angaben im kommenden Jahr schließen.

Kontakt:

Jürgen Ortmüller
0049/(0)15124030952

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