EANS-Adhoc: PUMA AG Rudolf Dassler Sport
Unregelmäßigkeiten verursacht durch
griechischen Joint Venture Partner belasten konsolidierten Jahresabschluss der
PUMA AG
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Unternehmen
25.10.2010
AD-HOC MELDUNG NACH § 15 WpHG
PUMA AG Rudolf Dassler Sport (ISIN: DE00069696303 WKN: 696960) PUMA WAY 1, D-91074 Herzogenaurach
Unregelmäßigkeiten verursacht durch griechischen Joint Venture Partner belasten konsolidierten Jahresabschluss der PUMA AG
Herzogenaurach, 25. Oktober 2010 - Der Vorstand der PUMA AG teilt mit, dass sich Unregelmäßigkeiten, die bei dem in Griechenland bestehenden Joint Venture PUMA Hellas S.A. festgestellt wurden, auf den konsolidierten Jahresabschluss von PUMA auswirken werden.
Die PUMA AG hat eine umfassende Sonderprüfung durch eine unabhängige
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeleitet, eine neue Geschäftsführung in Griechenland eingesetzt und weitere Unregelmäßigkeiten gestoppt. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Sonderprüfung besteht der Verdacht, dass der griechische Joint Venture Partner in Zusammenarbeit mit Mitgliedern des griechischen Managements eine Reihe von Straftaten begangen hat.
Da der Großteil der Unregelmäßigkeiten vor dem Geschäftsjahr 2010 aufgetreten ist, wird PUMA die Vergleichszahlen des Jahres 2009 im Jahresabschluss 2010 im
Rahmen eines Re-Statements gemäß IAS 8 anpassen. Insgesamt sollte die Höhe der außerordentlichen Abschreibung den Betrag von vor Steuern 115 Millionen Euro nicht übersteigen und sich nicht auf die Cash-Position auswirken. Ein geschätzter Betrag von bis zu 15 Millionen Euro dürfte das Geschäftsjahr 2010 betreffen, während der Rest auf die Vorjahre entfällt.
Aufgrund dieser Unregelmäßigkeiten und der allgemeinen Marktsituation in Griechenland plant das Unternehmen außerdem eine Restrukturierung in
Griechenland, die zu zusätzlichen Einmalaufwendungen von circa 15 Millionen Euro im vierten Quartal führen könnte. Daraus sollten sich im vierten Quartal 2010 in Summe Einmalaufwendungen von bis zu 30 Millionen Euro ergeben. Der Zwischenbericht zu den Geschäftsergebnissen des dritten Quartals, der am 26. Oktober veröffentlicht wird, wird auf den Sachverhalt entsprechend hinweisen.
Vorstand und Aufsichtsrat der PUMA AG haben beschlossen, alle zivil- und strafrechtlichen Ansprüche der PUMA Hellas S.A. und der PUMA AG gegen den Minderheitsgesellschafter des griechischen Joint Ventures und Mitglieder des griechischen Managements geltend zu machen.
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Branche: Konsumgüter
ISIN: DE0006969603
WKN: 696960
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