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ATB Austria Antriebstechnik AG

EANS-Adhoc: ATB Austria Antriebstechnik AG /

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

12.12.2011

ATB Austria Antriebstechnik
Aktiengesellschaft
Wien, FN 80022 f


Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 30. Dezember 2011,
um 11.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Privatbank der Raiffeisenlandesbank
Oberösterreich AG, 1010 Wien, Operngasse 2/6. Stock, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung der ATB Austria Antriebstechnik
Aktiengesellschaft, FN 80022 f, ein.

TAGESORDNUNG

1. Abberufung des in der ordentlichen Hauptversammlung vom 22.07.2011 bestellten
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011  BDO
Salzburg  Wirtschaftsprüfungs GmbH.
2. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011.
3. Änderung der Satzung in den § 2, § 4 Abs. 3, § 7 Abs. 1, § 6, § 8, § 10 Abs,
5 und § 16 Abs. 2.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 09. Dezember 2011 zur Einsicht der Aktionäre in
den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Wächtergasse 1,
Mezzanin TOP 12, Ansprechpartner Herr Dr. Wolfgang Pflüger, auf:

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 09.
Dezember 2011 außerdem im Internet (www.atb-motors.com) zugänglich und werden
auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118 AKTIENGESETZ (AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 11. Dezember 2011 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, zu Handen Herrn Dr.
Wolfgang Pflüger, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit ihrem
Namen samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 20. Dezember 2011 der
Gesellschaft entweder per Telefax an 0043 1 90250 81408 oder an 1010 Wien,
Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, oder per
E-Mail  pflueger@atb-motors.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt
(mit Ausnahme der Depotnummer).

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf unter
anderem verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in
Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an
die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die
Gesellschaft, 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, oder per Telefax 0043
1 90250 81408 oder per E-Mail (pflueger@atb-motors.com) zu Handen von Herrn Dr.
Wolfgang Pflüger zu übermitteln.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20.
Dezember 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 27. Dezember 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zu gehen muss.


Per Post                ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
                        zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
                        1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12


Per E-Mail               pflueger@atb-motors.com

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax:    0043 1 90250 81 408

Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird festgelegt, dass die Gesellschaft
Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute entgegennimmt, dessen
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien


Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse 
     zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt das
nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. bei
Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren Aktiengattungen, die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer;
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 20. Dezember
2011, beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:


Per Post                ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
                        zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
                        1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12


Per Telefax:            0043 1 90250 81408

Per E-Mail:              pflueger@atb-motors.com

wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
 
Persönlich              bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.atb-motors.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG - unter Berücksichtigung der gemäß § 262 Abs. 20 AktG zuvor
getroffenen Festlegung - sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung EUR 26.656.600 und ist in 11.000.000 auf Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt, von denen 11.000.000 Aktien in der Hauptversammlung
stimmberechtigt wären. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung  11.000.000. Zum heutigen Tag besitzt
die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.

Wien, im Dezember 2011

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Christina Klein
Tel.: +43 1 90250-240
E-Mail:  klein@atb-motors.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    ATB Austria Antriebstechnik AG
             Wächtergasse 1
             A-1010 Wien
WWW:      www.atb-motors.com
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000617832
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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