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EANS-Adhoc: Otto Stumpf AG
Vorstand entscheidet, den Squeeze-out-Beschluss zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
02.04.2009
Otto Stumpf Aktiengesellschaft
                                   90765 Fürth
                                   Deutschland
Wertpapier-Kenn-Nummern:
                            728 200, 728 204, 728 202
Vorstand entscheidet, den Squeeze-out-Beschluss zur
                  Eintragung in das Handelsregister anzumelden
Der Vorstand der Otto Stumpf AG hat heute entschieden, den Beschluss 
über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre vom 20. Dezember 2007 
zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Mit Eintragung wird
der Squeeze-out wirksam werden und die Minderheitsaktionäre werden 
die Barabfindung in Höhe von EUR 156,00 pro Aktie von der Commerzbank
ausgezahlt bekommen.
Das OLG Nürnberg hatte zuvor den Weg für den Squeeze-out bei der Otto
Stumpf AG freigemacht.
Mehrere Aktionäre hatten gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 20.
Dezember 2007 über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre Klage 
erhoben. Das OLG Nürnberg hat nun letztinstanzlich - wie auch schon 
das LG Nürnberg-Fürth in erster Instanz - entschieden, dass diese 
Klagen der Eintragung des Beschlusses im Handelsregister nicht 
entgegen stehen.
Fürth, den 2. April 2009
Otto Stumpf AG
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Tel.: 040 66988411

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0007282006
WKN: 728200
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
Börse München / Regulierter Markt

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