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Abonner Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa)

Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa)

Die Lotterie- und Wettkommission blickt auf ihr erstes Geschäftsjahr zurück

Bern (ots)

Die durch ein interkantonales Konkordat per 1. Juli
2006 ins Leben gerufene Lotterie- und Wettkommission (Comlot)
existiert nun seit einem Jahr. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als
Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde gesamtschweizerisch oder
interkantonal durchgeführter Lotterien und Wetten hat die Comlot in
diesem Jahr der Swisslos und der Loterie Romande rund 50 neue
Lotteriespiele bewilligt. Zudem wurden zahlreiche Dossiers betreffend
illegale Aktivitäten, insbesondere betreffend ausländische Lotterie-
bzw. Wettangebote im Internet, eröffnet.
Die Kommission setzt sich zusammen aus 5 Mitgliedern, wovon zwei
Kommissionsmitglieder aus der Deutschschweiz, zwei aus der
Westschweiz und ein Mitglied aus dem Tessin stammen. Die Comlot wurde
als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde durch die Kantone eingesetzt
und hat zur Aufgabe, den Lotterie- und Wettsektor zu regulieren. Bis
am 30. Juni 2006 waren die einzelnen Kantone für diesen Sachbereich
zuständig. Das am 1. Juli 2006 in Kraft getretene interkantonale
Konkordat hat nun zu einer Harmonisierung und Konsolidierung der
kantonalen Kompetenzen geführt.
Im Gegensatz zu den Casinos, die durch die Eidgenössische
Spielbankenkommission (ESBK) überwacht werden, unterstehen die
Durchführung und die Bewilligung von Lotterien und Wetten in der
Schweiz einer kantonalen Kompetenz. Das durch die Kantone nun
etablierte System hat mit der Comlot eine Institution geschaffen, die
von ihrer Natur her mit der ESBK vergleichbar ist und eine bessere
Regulierung des schweizerischen Lotterie- und Wettmarktes garantiert.
Es gilt in Erinnerung zu rufen dass die Durchführung von Lotterien
und Wetten in der Schweiz verboten ist, solange die Spiele nicht
einem gemeinnützigen Zweck dienen und durch die Comlot und die
Kantone bewilligt wurden.
Im Jahr 2006 wurde mit Lotterie- und Wettangeboten ein
Bruttospielertrag (BSE - entspricht der durch die Spieler
eingesetzten Summe abzüglich der bezogenen Gewinne) von CHF 930 Mio.
erzielt, was mit dem BSE der Schweizer Casinos vergleichbar ist. Die
den Kantonen zugeflossenen Gewinne, welche vollumfänglich für
soziale, kulturelle und sportliche Zwecke eingesetzt werden, betrugen
im Jahr 2006 CHF 536 Mio. Bei den in der Schweiz zugelassenen
Lotteriegesellschaften handelt es sich um die Swisslos, für die
Deutschschweizer Kantone und das Tessin, und um die Loterie Romande,
welche in den Westschweizer Kantonen tätig ist. Die
Sport-Toto-Gesellschaft konzentriert sich seit Beginn des Jahres 2007
auf die Verteilung der Gelder im Sportbereich. Die vorher von ihr
durchgeführten Spiele bzw. Sportwetten werden seither ebenfalls von
den beiden vorgenannten Lotteriegesellschaften betrieben.
In den letzten Monaten hat sich die Comlot mit verschiedenen
grösseren Dossiers beschäftigt. Ein wichtiges Thema sind die
illegalen Glücksspielangebote im Internet. In diesem Bereich hat sich
eine Zusammenarbeit der Comlot mit der ESBK aufgedrängt, damit
ansprechende Resultate erzielt werden können. Ein anderes Thema von
grossem Stellenwert ist die Prävention und die Behandelung der
Spielsucht. Die Comlot ermittelt im Rahmen jedes Zulassungsverfahrens
für ein neues Lotteriespiel sein Abhängigkeitspotential. Die Kantone
erhalten gemäss dem interkantonalen Konkordat von den
Lotteriegesellschaften 0,5% der Bruttospielerträge als
Spielsuchtabgabe und haben diese entsprechend für die Prävention und
die Behandlung der Spielsucht zu verwenden.
Der Sitz der Comlot befindet sich in Bern, wo sie auch über ein
ständiges Sekretariat verfügt. Es finden regelmässig ordentliche
Kommissionssitzungen statt. Die Comlot hat im Laufe des ersten
Geschäftsjahres an verschiedenen europäischen und internationalen
Kongressen teilgenommen und konnte so mit diversen Akteuren der
Branche wertvolle Kontakte knüpfen. Die Comlot beabsichtigt, ihre
Rolle als Regulator des Lotterie- und Wettmarktes in der Schweiz
gewissenhaft wahrzunehmen; dies in einer Zeit, in welcher die der
Gemeinnützigkeit dienenden Lotteriemonopole in Europa im Brennpunkt
der Interessen stehen.
Zusammensetzung der Kommission:
Herr Jean-François Roth, Präsident (JU)
Herr lic. iur. Werner Niederer, Vizepräsident (AR)
Herr Bruno Erni (BE)
Herr Professor Jean-Marc Rapp (VD)
Herr Dr. Christian Vitta (TI)

Kontakt:

Alain Jeanmonod (f), Geschäftsführer
Manuel Richard (d), Jurist
Tel.: +41/31/313'13'03