quirin bank: "Honoraranlageberatungsgesetz ist wichtiger Schritt zu verbraucherfreundlicher Finanzberatung"
Berlin (ots)
- Deutsches Honoraranlageberatungsgesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft - Ungleicher Wettbewerb zwischen Provisionsvertrieb und Honorarberatung bleibt bestehen - Jüngstes BGH-Urteil bekräftigt neues Gesetz
Am 1. August 2014 tritt in Deutschland das neue Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente ("Honoraranlageberatungsgesetz") in Kraft. Karl Matthäus Schmidt, Vorstandschef der auf Honorarberatung spezialisierten quirin bank AG in Berlin erklärt: "Grundsätzlich begrüßen wir das neue Gesetz, ist es doch ein erster richtiger und wichtiger Schritt, der Honorarberatung in Deutschland den nötigen Rückenwind zu verschaffen." Die Bundesregierung komme damit erstmals den Forderungen von Verbraucherschützern und Anlegeranwälten nach, mit der Honorarberatung eine verbraucherfreundliche Alternative zur provisionsbasierten Finanzberatung einzuführen. "Honorarberatung bedeutet, dass der Kunde weiß, dass sein Berater kein eigenes finanzielles Interesse am Verkauf bestimmter Produkte hat", so Schmidt. Gleichwohl sieht er auch Schwächen beim Gesetz: "Abgesehen davon, dass das Gesetz längst überfällig war, greift es in Details zu kurz. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf."
"Von gleichen Rahmenbedingungen weit entfernt"
Konkret kritisiert Schmidt: "Unter anderem weist die vorgesehene Einführung der Berufsbezeichnung "Honoraranlageberater" in entscheidenden Punkten Schwachstellen auf: Die Honorarberatung umfasst keine Versicherungen - das widerspricht dem Gedanken einer ganzheitlichen Beratung. Auch sind Honorare für Anleger weiterhin nicht steuerlich absetzbar. Vom Zustand gleicher wettbewerblicher Rahmenbedingungen für die Honorarberatung sind wir damit noch weit entfernt", so der Vorstandschef der quirin bank. Es bleibe nun abzuwarten, ob das Gesetz von der Finanzbranche angenommen werde. Voraussetzung für die Verwendung der künftig vom Gesetz geschützten Bezeichnung "Honoraranlageberater" oder "Honorar-Finanzanlageberater" ist die Registrierung in dem von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde geführten und öffentlich einsehbaren Beraterregister. Auch bleibe es spannend, ob diejenigen Finanzinstitute, die keine Honoraranlageberatung anbieten, für Verbraucher klar erkennbar machen, dass sie provisionsabhängig beraten. "Der Begriff 'Honoraranlageberater' muss sich bei den Verbrauchern erst noch durchsetzen", so Schmidt. "Umso wichtiger ist es, dass der Kunde weiß, ob er einem Berater gegenübersitzt, der unabhängig von Provisionsinteressen handelt oder einem Verkäufer, der Provisionsinteressen verfolgt."
"In sechs Jahren sind wir so weit wie die Niederlande oder Großbritannien heute bereits"
Schmidt kann der Entwicklung jedoch durchaus Positives abgewinnen: "Wir glauben, dass mit dem neuen Gesetz die Qualität der Beratung mittelfristig deutlich zunehmen wird. Produkte werden sich über ihre Qualität durchsetzen und können nicht mehr über hohe Provisionen in den Markt gedrückt werden", sagt er. Das Gesetz werde helfen, finanzielle Schäden von etwa 30 bis 90 Milliarden Euro zu senken, die Anlegern Expertenschätzungen zufolge jährlich durch Falschberatung entstehen. Nur ein Verbot der provisionsabhängigen Beratung kann jedoch in seinen Augen Interessenkonflikte im Finanzvertrieb dauerhaft beenden. "Ich gehe davon aus, dass auch in Deutschland der provisionsgetriebene Verkauf von Finanzprodukten mittelfristig untersagt werden wird. In sechs Jahren sind wir genauso weit, wie die Niederlande oder Großbritannien bereits heute", so Schmidt weiter.
Professionalisierung in Großbritannien, Zustimmung der Anleger in den Niederlanden
Großbritannien hat Provisionen bei Vorsorge- und Investmentprodukten für Makler bereits 2013 abgeschafft. Nach Angaben der britischen Finanzbehörde FCA haben sich die Qualitätsstandards in der Beratung seitdem verbessert. Es habe zwar eine Konzentration unter den Finanzberatern stattgefunden, wodurch die Zahl der Berater bei Banken und Bausparkassen zurückgegangen sei, die Zahl der unabhängigen Finanzberater sei jedoch insgesamt stabil geblieben. Gleichzeitig seien die Erlöse auf Seiten der unabhängigen Finanzberater gestiegen.
In den Niederlanden gilt seit 2013 ebenfalls ein Verbot für Provisionen auf bestimmte komplexe Finanzprodukte, das Anfang 2014 auf Investmentprodukte insgesamt ausgeweitet wurde. Ab 2015 sind auch Rückvergütungen der Produkthersteller an den Vertrieb, sogenannte Kick-backs, von dem Verbot betroffen. Das niederländische Finanzministerium will mit dem Provisionsverbot die enge Abhängigkeit zwischen Produktgeber und Berater auflösen. Nach Angaben der niederländischen Finanzbehörde AFM kommt das Provisionsverbot bei der niederländischen Bevölkerung gut an: Meinungsumfragen zeigten, dass die große Mehrheit der Niederländer die erhöhte Transparenz bei den Gebühren als positiv empfindet.
"Die Provisionsverbote in Großbritannien und den Niederlanden zeigen, dass die Professionalisierung der Berater deutlich steigt. Den Kunden verhilft dieser Wandel zu einer objektiveren Beratung, die sich stärker an ihren Bedürfnissen orientiert", erklärt Karl Matthäus Schmidt. Die Entwicklungen in beiden Ländern zeigten zudem, dass viele Finanzunternehmen verstärkt Online-Angebote entwickeln. Dennoch spiele der persönliche Kontakt zum Berater weiterhin eine große Rolle. Daran ändere auch ein Provisionsverbot nichts. "Anleger dürften in Zukunft mehrere Kanäle nutzen. Intelligente Online-Tools in Kombination mit einer persönlichen Beratung werden auch in Deutschland in einigen Jahren Standard sein", so Schmidt. Im Januar 2014 hat die quirin bank mit "quirion" die erste Honoraranlageberatungsplattform Deutschlands gestartet und damit die persönliche Beratung um ein Online-Angebot für kleinere Vermögen erweitert.
Unterstützung durch BGH-Urteil Die Entwicklung hin zu mehr Transparenz in der Finanzberatung erhält hierzulande auch Unterstützung von höchster juristischer Instanz. So bekräftigte der Bundesgerichtshof BGH das neue Honoraranlageberatungsgesetz jüngst durch ein Urteil (Az.: XI ZR 147/12), das eine schärfere Aufklärungspflicht für Banken fordert. Danach haben Berater ihren Kunden ab dem 1. August 2014 alle Vergütungen von Finanzprodukten offenzulegen, die die Bank erhält, wenn sie ein Investmentprodukt verkauft. Dazu gehören auch sämtliche versteckten Innenprovisionen von Seiten Dritter.
Über die quirin bank:
Als erste Honorarberaterbank Deutschlands bietet die quirin bank vermögenden Anlegern ein bisher einmaliges Betreuungskonzept, das auf völliger Kostentransparenz und Rückvergütung aller Provisionen beruht. Das Geschäftsmodell wird vom Bundesministerium für Verbraucherschutz als zukunftsweisend betrachtet. Das Finanzinstitut ist 1998 gegründet worden, hat seinen Sitz in Berlin und betreut gegenwärtig rund 9500 Kunden mit einem Anlagevolumen von 2,7 Mrd. Euro. Neben dem Anlagegeschäft für Privatkunden (Honorarberatung) ist die quirin bank in einem weiteren Geschäftsfelder tätig: der Beratung bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigenkapitalbasis für mittelständische Unternehmen (Unternehmerbank).
Kontakt:
Kathrin Kleinjung
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
quirin bank AG
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