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Verbraucherschützer wollen Quirin-Prinzip zur Pflicht für alle Banken machen

Verbraucherschützer wollen Quirin-Prinzip zur Pflicht für alle Banken machen
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Berlin (ots)

   - Provisionen sollen in der Finanzberatung verboten werden
   - Stattdessen sollen Anleger wie beim Steuerberater oder 
     Architekten gegen Honorar beraten werden
   - Vorbild ist Deutschlands erste und einzige Honorarberaterbank, 
     die Quirin Privatbank

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ein generelles Provisionsverbot für Banken und kritisiert die seit 2018 geltende Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Banken sollen für den Verkauf von Finanzanlagen an ihre Kunden keine Provisionen mehr annehmen dürfen. Denn: Die Zahlung von Provisionen führt zu einem Konflikt zwischen den Interessen des Anlegers und denen der Bank.

"Die Politik versucht, mit viel Regulatorik den durch Provisionen verursachten Interessenkonflikt der Institute in den Griff zu bekommen", erklärte Dorothea Mohn, Leiterin des vzbv-Finanzmarktteams, der Deutschen Presseagentur (dpa) vergangene Woche. "Das ist wenig hilfreich, weil es schlicht nicht funktioniert."

Der Hintergrund: Nahezu alle Banken und Sparkassen in Deutschland nehmen Provisionen für verkaufte Finanzanlagen an, insbesondere von Fondsgesellschaften. Damit stehen ihre Provisionsinteressen gegen das Interesse, den Kunden objektiv zu beraten. Verkaufs- statt Beratungsgespräche sind die Folge. Mohn gegenüber dpa: "Der geltende Rechtsrahmen ist zu wenig an den Bedürfnissen der Verbraucher ausgerichtet. Wir brauchen nicht mehr Vorschriften, sondern andere."

"Tatsächlich sind wir immer noch die einzige Bank in Deutschland, die genau das lebt, was die Verbraucherschützer fordern: die Ablehnung jeglicher Provisionen, um Kunden ohne Interessenkonflikte und damit wirklich unabhängig beraten zu können", erklärt Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Quirin Privatbank AG. "Wir lassen uns allein von unseren Kunden und deren Anlageerfolgen honorieren. Und wie gut dieses Geschäftsmodell funktioniert und angenommen wird, zeigt unser seit Jahren stetiges Wachstum - während die meisten anderen Banken immer stärker abbauen."

Schmidt ist auch überzeugt, dass die Finanzmarktrichtlinie MiFID II in ihrer aktuellen Ausprägung eher einem Bankenschutz-Gesetz gleichkommt als einem Verbraucherschutz-Gesetz. "Umso mehr begrüßen wir den erneuten Vorstoß von Frau Mohn in Richtung Provisionsverbot", so Schmidt.

Vom unabhängigen Finanzportal für Kundenbewertungen WhoFinance wurde die Quirin Privatbank AG soeben wiederholt zur besten Bank Deutschlands gewählt - mit erheblichem Abstand zu den nachfolgenden Instituten. "Gibt es einen besseren Beweis dafür, dass die unabhängige Beratung im Vergleich zum Geschäft mit Provisionen die bessere Wahl ist?", so Karl Matthäus Schmidt.

Über die Quirin Privatbank AG:

Die Quirin Privatbank AG (www.quirinprivatbank.de) unterscheidet sich von allen anderen Privatbanken in Deutschland durch ihr Geschäftsmodell: 2006 hat die Bank die im Finanzbereich üblichen Provisionen abgeschafft und berät Anleger ausschließlich gegen Honorar. Neben dem Anlagegeschäft für Privatkunden wird der Unternehmenserfolg durch einen zweiten Geschäftsbereich getragen, die Beratung mittelständischer Unternehmen bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigen- und Fremdkapitalbasis (Kapitalmarktgeschäft). Die Quirin Privatbank ist 1998 gegründet worden und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Das Institut betreut gegenwärtig rund 3,4 Milliarden Euro an Kundenvermögen. Im Privatkundengeschäft bietet die Quirin Privatbank Anlegern ein in Deutschland bisher einmaliges Betreuungskonzept, das auf kompletter Kostentransparenz und Rückvergütung aller offenen und versteckten Provisionen beruht.

Kontakt:

Janine Pentzold
Unternehmenskommunikation
Quirin Privatbank AG
Kurfürstendamm 119 in 10711 Berlin

Telefon: +49 (0)30 89021-336
E-Mail: janine.pentzold@quirinprivatbank.de

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