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Henkel und Akzo Nobel schließen Back-to-Back-Vereinbarung ab

Düsseldorf (euro adhoc) -

Wichtiger Schritt zur Übernahme von National Starch-Geschäften
  ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
Unternehmen/Akzo Nobel
Düsseldorf, 13. August 2007
Wichtiger Schritt zur Übernahme von National Starch-Geschäften
Henkel und Akzo Nobel schließen Back-to-Back-Vereinbarung ab
Nach Genehmigung durch den Gesellschafterausschuss der Henkel KGaA 
haben  Henkel und die Akzo Nobel N.V., Arnheim, Niederlande, am 13. 
August 2007 einen  Vertrag über eine Back-to-Back-Transaktion 
abgeschlossen. Dieser sieht vor, dass  Henkel die beiden 
Geschäftsbereiche Adhesives  (Klebstoffe)  und  Electronic  Materials
der National Starch and Chemical Company in Bridgewater, N.J.,  USA, 
übernehmen wird. National Starch ist  eine  Tochtergesellschaft  der 
ICI  plc  in  London, England. Bedingung für die 
Back-to-Back-Transaktion ist,  dass  Akzo  Nobel  ICI übernimmt. Ob 
es zu einer solchen Übernahme kommt, ist noch ungewiss.
Der Kaufpreis für diese Geschäfte beträgt 2,7 Mrd. GBP (knapp 4 Mrd. 
Euro).  Die zu akquirierenden Geschäftsfelder von National Starch 
wiesen im Jahr 2006  einen Umsatz von etwa 1,26 Mrd. GBP (rund 1,85 
Mrd. Euro) aus.
Seit mehr als 130 Jahren ist Henkel führend mit  Marken  und  
Technologien,  die das Leben der Menschen leichter, besser und 
schöner machen. Das Unternehmen  ist in  den  drei  Geschäftsfeldern 
Wasch-  und  Reinigungsmittel,   Kosmetik   und Körperpflege sowie 
Adhesives Technologies  (Klebstoff  Technologien)  aktiv  und zählt 
zu den Fortune Global 500  Unternehmen.  Im  Geschäftsjahr  2006  
erzielte Henkel einen Umsatz von 12,740 Mrd. Euro  und  ein  
betriebliches  Ergebnis  von 1.298 Mio. Euro. Weltweit  engagieren  
sich  unsere  52.000  Mitarbeiter  dafür, unser Leitmotiv "A Brand 
like a Friend"  umzusetzen  und  sicherzustellen,  dass Menschen in 
über 125 Ländern der Welt den innovativen  Marken  und  Technologien 
von Henkel vertrauen können.
Diese Information enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf  den  
gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung  
der  Henkel  KGaA  beruhen. Mit der Verwendung von Worten wie 
erwarten, beabsichtigen, planen,  vorhersehen, davon  ausgehen,  
glauben,  schätzen   und   ähnlichen   Formulierungen   werden 
zukunftsgerichtete  Aussagen  gekennzeichnet.  Diese  Aussagen  sind 
nicht  als Garantien dafür zu verstehen, dass  sich  diese  
Erwartungen  auch  als  richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung 
sowie die von der  Henkel  KGaA  und  ihren Verbundenen Unternehmen 
tatsächlich  erreichten  Ergebnisse  sind  abhängig  von einer Reihe 
von Risiken und Unsicherheiten und können daher wesentlich  von  den 
zukunftsbezogenen  Aussagen  abweichen.  Verschiedene  dieser  
Faktoren   liegen außerhalb  des  Einflussbereichs   von   Henkel   
und   können   nicht   präzise vorausgeschätzt werden, wie z.B. das 
künftige wirtschaftliche Umfeld  sowie  das Verhalten von 
Wettbewerbern und anderen  Marktteilnehmern.  Eine  Aktualisierung 
der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant noch  übernimmt  
Henkel  hierzu eine gesonderte Verpflichtung.
Under the provisions of Rule 8.3 of the Takeover Code (the "Code"), 
if any person is, or becomes, "interested" (directly or indirectly) 
in one per cent or more of any class of "relevant securities" of ICI,
all "dealings" in any "relevant securities" of that company 
(including by means of an option in respect of, or a derivative 
referenced to, any such "relevant securities") must be publicly 
disclosed by no later than 3.30 p.m. (London time) on the London 
business day following the date of the relevant transaction. This 
requirement will continue until the date on which the offer becomes, 
or is declared, unconditional as to acceptances, lapses or is 
otherwise withdrawn or on which the "offer period" otherwise ends.  
If two or more persons act together pursuant to an agreement or 
understanding, whether formal or informal, to acquire an "interest" 
in "relevant securities" of ICI, they will be deemed to be a single 
person for the purposes of Rule 8.3 of the Code. Under the provisions
of Rule 8.1 of the Code, all "dealings" in "relevant securities" of 
ICI by Akzo Nobel or ICI, or by any of their respective "associates",
must be disclosed by no later than 12.00 noon (London time) on the 
London business day following the date of the relevant transaction. A
disclosure table, giving details of the companies in whose "relevant 
securities" "dealings" should be disclosed, and the number of such 
securities in issue, can be found on the Takeover Panel's website at 
www.thetakeoverpanel.org.uk. "Interests in securities" arise, in 
summary, when a person has long economic exposure, whether 
conditional or absolute, to changes in the price of securities.  In 
particular, a person will be treated as having an "interest" by 
virtue of the ownership or control of securities, or by virtue of any
option in respect of, or derivative referenced to, securities. Terms 
in quotation marks are defined in the Code, which can also be found 
on the Takeover Panel's website. If you are in any doubt as to 
whether or not you are required to disclose a "dealing" under Rule 8 
of the Code, you should consult the Panel.
[pic]

Kontakt:

Henkel Unternehmenskommunikation

Ernst Primosch
Telefon: +49-211-797-3533
Telefax: +49-211-798-2484

Lars Witteck
Telefon: +49-211-797-2606
Telefax: +49-211-798-9208

Wulf Klüppelholz
Telefon: +49-211-797-1875
Telefax: +49-211-798-9208

press@henkel.com

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Branche: Konsumgüter
ISIN: DE0006048408
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