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Im Patentrechtsstreit mit AGA Medical entscheidet Den Haag zugunsten von Occlutech

Jena (ots)

Wie Occlutech GmbH, der führende europäische
Hersteller von Implantaten zur Behandlung koronarer Verschlüsse, 
heute bekannt gegeben hat, wurde der Rechtsstreit mit AGA Medical 
Inc., bei dem sich das Unternehmen gegen eine angebliche Verletzung 
der niederländischen Version des europäischen Patents EP 0808138 zur 
Wehr setzte, im niederländischen Den Haag zu seinen Gunsten 
entschieden.
Das Patentgericht in Den Haag hat entschieden, dass die 
umstrittenen Produkte von Occlutech die niederländische Fassung des 
EP 0808138 (entspricht dem deutschen Patent DE 695 34 505.2), die 
sich im Besitz von AGA Medical befindet, nicht verletzen. Dem 
niederländischen Gericht stand bei seiner Beschlussfindung der nun 
angefochtene Gerichtsentscheid des deutschen Landgerichts aus dem 
Jahr 2007 zur Verfügung, der ergangen war, nachdem AGA Medical 2006 
Klage eingereicht hatte.
Das Patentverletzungsverfahren wurde von AGA Medical Inc. 
ursprünglich gegen eine Vorgängerversion des Okkluders in Deutschland
angestrengt. Nach Ansicht von Occlutech forderte AGA Medical eine 
unangemessen breite Auslegung seiner Patentansprüche, was zur 
Niederlage von Occlutech durch den Entscheid des Landgerichts in 
erster Instanz führte. Der breite Anwendungsbereich des 
Patentanspruchs, der vor dem deutschen Gericht 2007 eingeklagt worden
war, war von den Prüfern des Europäischen Patentamts während des 
ursprünglichen Patentvergabeverfahrens jedoch nicht gewährt worden. 
Aufgrund dieses und weiterer Faktoren lagen maßgebliche und in den 
Augen von Occlutech hinreichende Gründe vor, um bei dem Patentgericht
in Den Haag, den Niederlanden, gegen den Beschluss des deutschen 
Landgerichts Berufung einzulegen und ein internationales Verfahren 
gegen den Vorwurf der Patentverletzung einzuleiten. Die Entscheidung 
des niederländischen Patentgerichts ist endgültig, sofern sie nicht 
angefochten wird.
In einer Presseerklärung äußerte sich Tor Peters, Vorsitzender von
Occlutech AB, folgendermaßen zum Ausgang des Verfahrens: "Wir sind 
sehr zufrieden mit der Entscheidung des Patentgerichts in Den Haag, 
dem alle sachdienlichen Informationen vorlagen, einschließlich der 
Informationen, die beim Rechtsmittelverfahren in Deutschland 
eingereicht worden waren. Dies belegt, dass sich die patentierte 
Technologie von Occlutech wesentlich von der von AGA unterscheidet, 
und wir rechnen damit, dass wir unseren Erfolg nun weiter ausbauen 
und eine weltweite Präsenz aufbauen können."
Okklusionsmittel werden bei der Behandlung struktureller 
Herzerkrankungen einschließlich struktureller Herzfehler und 
Herzanomalien, beispielsweise bei Defekten der Vorhofscheidewand 
(Atrial Septal Defects, ASD) oder beim persistierenden Foramen ovale,
einem unerwünschten Kanal zwischen den beiden Herzvorhöfen, der bei 
25 % der Bevölkerung vorhanden ist (Patent Foramen Ovale, PFO), in 
minimalinvasiven Verfahren eingesetzt, ohne dass eine offene 
Operation notwendig ist. Es ist davon auszugehen, dass der Markt für 
PFO-Okkluder deutlich wachsen wird, da der Zusammenhang zwischen PFO 
und Schlaganfällen, der dritthäufigsten Todesursache, sowie schwerer 
Migräne immer besser dokumentiert ist.

Pressekontakt:

Ansprechpartner:
Tor Peters Susanne Goransson
tor.peters@occlutech.se susanne.goransson@occlutech.net
+46 42 33 65 20 +46 42 33 65 21

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