Versicherungsstelle Wiesbaden wehrt sich gegen Verbotsverfügung des Bundeskartellamtes
Wiesbaden (ots)
- Verfügung sieht Verbot des Neugeschäftes der Versicherungsstelle mit inländischen Wirtschaftsprüfern ab 2009 vor.
- Die Versicherungsstelle Wiesbaden kündigt zeitnahe Anfechtung der Verbotsverfügung vor Gericht an.
- Dr. Ulf Pohl: "Die Marktdefinition, auf die das Kartellamt seine Argumentation stützt, ist zu eng gefasst."
- Wirtschaftsprüferkammer und Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. unterstützen Argumentation der Versicherungsstelle Wiesbaden.
Die Versicherungsstelle Wiesbaden wird gegen die Verbotsverfügung, die das Bundeskartellamt nach einem langen Verwaltungsverfahren am 10. August 2007 erlassen hat, beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen und sicherstellen, dass die seit über 70 Jahren bestehende Versicherungsstelle ihre Tätigkeit weiterhin uneingeschränkt ausüben kann. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes verstößt die Versicherungsstelle gegen das Kartellrecht, weil sie einen zu hohen Marktanteil auf sich vereint. Daher sollen ab 01.01.2009 keine Neuverträge mehr gezeichnet und laufende Verträge - soweit kündbar - ebenfalls bis dahin beendet werden. Zulässig soll nur das Geschäft der Versicherungsstelle mit den vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Ernst&Young, KPMG, PWC und Deloitte&Touche) sein.
"Die auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur der Wirtschaftsprüfer beschränkte Marktdefinition, auf die das Kartellamt seine Argumentation stützt, ist zu eng und deshalb falsch", sagte Dr. Ulf Pohl, Geschäftsführer der Versicherungsstelle Wiesbaden. Eine Beschränkung nur auf Wirtschaftsprüfer (WP) und vereidigte Buchprüfer wird aus Sicht der Versicherungsstelle Wiesbaden der tatsächlichen Marktsituation nicht gerecht, da fast alle Wirtschaftsprüfer und WP-Gesellschaften neben der Prüfertätigkeit auch Steuer- und Rechtsberatungsleistungen anbieten und die Risikoprofile dieser Berufsgruppen im Wesentlichen übereinstimmen. Das ist ein einheitlicher Markt und das Bundeskartellamt spaltet ihn künstlich auf. Bei einer Marktabgrenzung unter Einbeziehung dieser Berufsgruppen liegt der Marktanteil der Versicherungsstelle Wiesbaden hingegen unter 20 % und ist damit kartellrechtlich nicht kritisch. Darüber hinaus wird die Aussagekraft des Marktanteils der Versicherungsstelle durch das hohe Prämienaufkommen der Versicherungen mit den vier größten deutschen Wirtschaftprüfergesellschaften verfälscht.
Die Versicherungsstelle Wiesbaden ist eine Mitversicherungsgemeinschaft der Allianz, AXA, R+V und Victoria und bietet Wirtschaftsprüfern Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen an. Sie besteht seit über 70 Jahren und zählt neben den vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch kleine und mittelständische WP-Praxen zu ihren Versicherungsnehmern. In dieser Zeit hat sich die Versicherungsstelle Wiesbaden zu einem einmaligen Kompetenzzentrum für Versicherungsvertragsgestaltungs- und Schadensfragen in ihrem Bereich entwickelt. Da sie Versicherungsschutz für kleine, mittlere und große Risiken anbietet und so eine optimale Risikostreuung erreicht, kann sie ihre Leistungen zu risikogerechten Preisen anbieten. "Wir operieren seit Jahrzehnten unter den Augen des Kartellamtes. Unsere Kunden fordern den Fortbestand unserer Leistungen. Unklar ist, wen das Bundeskartellamt durch die Verbotsverfügung eigentlich schützen will", sagte Pohl.
Die Wirtschaftsprüferkammer und das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) haben die Versicherungsstelle in ihrer Argumentation unterstützt. "Das Kartellamt greift hier in einen Markt ein, der aus Sicht von Anbietern und Kunden voll funktionsfähig ist. Ohne das Angebot und die Kompetenz der Versicherungsstelle Wiesbaden wäre es für viele Wirtschaftsprüfungsgesellschaften schwerer, angemessenen Versicherungsschutz in Deutschland zu finden," sagte Dr. Klaus-Peter Feld, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes des IDW. Es werden auch massive Wettbewerbsnachteile für kleinere und mittlere Wirtschaftsprüfergesellschaften befürchtet, wenn diese im Gegensatz zu den 4 größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland, den sog. "Big Four", nicht mehr von der Versicherungsstelle Wiesbaden versichert werden dürfen.
Die Versicherungsstelle Wiesbaden wird weiterhin ihre Verpflichtungen uneingeschränkt und in der gewohnten Qualität erfüllen und das Beschwerdeverfahren mit Nachdruck verfolgen.
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