euro adhoc: centrotherm photovoltaics AG
Kapitalerhöhung/Restrukturierung /
centrotherm photovoltaics legt Bezugspreis für neue Aktien fest, die gegen
Bareinlage bezogen werden können: 20,00 Euro je Aktie
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Bezugspreis
27.10.2008
Blaubeuren, 27. Oktober 2008 - Der Vorstand der centrotherm photovoltaics AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für die bis zu 3.775.707 neuen Aktien, die im Rahmen der kombinierten Bar- und Sachkapitalerhöhung der Gesellschaft gegen Bareinlage bezogen werden können, auf 20,00 Euro je neue Aktie festgelegt. Damit liegt dieser Bezugspreis rund 38 Prozent unter dem Bezugspreis von 32,50 Euro je neue Aktie, den die Hartung Beteiligungs GmbH für die von ihr gegen Sacheinlage zu beziehenden neuen Aktien entrichten wird.
Die Bar- und Sachkapitalerhöhung wird grundsätzlich nur in dem Umfang durchgeführt, in dem neue Aktien von den Aktionären fristgemäß bezogen werden. Die Frist, innerhalb derer die Bezugsrechte ausgeübt werden können, endet mit Ablauf des 31. Oktober 2008. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.
Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene neue Aktien können von den Konsortialbanken unter Führung der Commerzbank als Sole Bookrunner und Sole Lead Manager in Abstimmung mit der Gesellschaft im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung qualifizierten Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien angeboten und verkauft werden.
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Disclaimer Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan, Australien oder einer anderen Jurisdiktion. Die neuen Aktien der centrotherm photovoltaics AG (die "Gesellschaft"), die im Zuge der kombinierten Sach- und Barkapitalerhöhung ausgegeben werden, und die Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft werden nicht öffentlich angeboten. Für die Börsenzulassung der neuen Aktien, die im Zuge der kombinierten Sach- und Barkapitalerhöhung ausgegeben werden, hat die Gesellschaft in Deutschland einen Wertpapierprospekt (der "Prospekt") veröffentlicht. Allein dieser Prospekt einschließlich etwaiger Nachträge zu diesem Prospekt, die vorbehaltlich ihrer Billigung durch die BaFin veröffentlicht werden, enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Der Prospekt ist für Anleger mit Wohnsitz in Deutschland kostenlos auf der Internetseite der Gesellschaft und auf Anfrage in gedruckter Form zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Gesellschaft und den Konsortialbanken erhältlich. Etwaige Nachträge zu dem Prospekt werden nach ihrer Billigung durch die BaFin ebenfalls kostenlos auf der Internetseite der Gesellschaft (www.centrotherm-pv.de) und auf Anfrage in gedruckter Form zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Gesellschaft und den Konsortialbanken erhältlich sein.
Die Aktien der Gesellschaft und die Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an U.S. Persons (wie in Regulation S des US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die Gesellschaft noch die Konsortialbanken beabsichtigen, Aktien der Gesellschaft oder Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten durchzuführen.
Diese Mitteilung wird nur an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, (ii) professionelle Anleger, die unter Article 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, oder (iii) "high net worth companies", und an andere Personen, an die sie in gesetzlich zulässiger Weise und im Einklang mit Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung gerichtet werden darf, verteilt und ist nur an diese gerichtet (wobei diese Personen zusammen als "qualifizierte Personen" bezeichnet werden). Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln.
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