euro adhoc: Austrian Airlines AG
Sonstiges
Verlustanzeige nach § 83
Aktiengesetz,
Vorverlegung der Hauptversammlung auf den 14. April 2009
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19.02.2009
Bei der Erstellung des monatlichen Reportings für den Jänner 2009 wurde, basierend auf dem vorläufigen Jahresabschluss zum 31.12.2008, festgestellt, dass zum 31. Jänner 2009 ein kumulativer Verlust in Höhe des halben Grundkapitals besteht. Nach den Bestimmungen des § 83 Aktiengesetz (AktG) ist der Vorstand verpflichtet, diesen Umstand der Hauptversammlung anzuzeigen und unverzüglich eine Hauptversammlung einzuberufen. Aus diesem Grund wurde die für 15. Mai 2009 geplante ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf den 14. April 2009 vorverlegt. Der Vorstand ist seinen Verpflichtungen gem. § 83 AktG damit nachgekommen.
Die Angaben zur Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 Mediengesetz sind unter www.austrian.com auffindbar.
Rückfragehinweis:
Konzernkommunikation:
Livia Dandrea-Böhm
Tel.: 051766-11231
Investor Relations
Thomas Krammer
Tel.: 051766-13311
Branche: Luftverkehr
ISIN: AT0000620158
WKN: 875224
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel