MELDUNGSTITEL: Aquin Components stellt LawCard für InvG 2008 vor
Erster Anbieter nach Gesetzesnovelle
Frankfurt (ots)
Aquin, der Spezialsoftware-Anbieter für das Investment Management, hat heute bekannt gegeben, dass die neueste Ergänzung der Aquin LawCard-Serie die Neuerungen der Novelle des Investmentgesetzes inklusive der Eligible Asset Richtlinie abdeckt. Mit der neuen LawCard "DE-InVG 2008" bietet Aquin seinen Kunden die Möglichkeit, die veränderte Rechtslage in Deutschland automatisch in ihre Anlagegrenzprüfung einzubeziehen. Die neue LawCard wird im Rahmen des Aquin LawCard-Forums am 15. November dem Fachpublikum vorgestellt und ist auch ab diesem Zeitpunkt verfügbar. Damit ist Aquin der erste Anbieter, der die Gesetzesänderungen im InvG sowie die Anforderungen und Möglichkeiten, die sich aus der Eligible Asset Richtlinie ergeben, abbilden kann. Das neue Gesetz tritt Ende 2007 oder Anfang 2008 in Kraft.
LawCards® sind vordefinierte MIG21-Regelwerke zur Prüfung der Erwerbs- und Anlagegrenzen verschiedener Rechtsräume. Ein fünfköpfiges Expertenteam gewährleistet dabei die kontinuierliche Aktualisierung und Anpassung falls sich die Rechtslage oder die Marktpraxis verändern. Abonnenten des LawCard-Service können zudem auf ein Wissensportal zugreifen, das neben Informationen zur Regelsyntax auch Gesetzestexte sowie deren Auslegungen enthält. So können Investment-Akteure mit geringem Ressourcen-Aufwand schnell in neue Märkte eintreten. Zusätzlich bietet Aquin die Möglichkeit zum Austausch über regelmäßig stattfindende Foren.
Diese Pressemeldung ist online abrufbar unter http://aquin.de/news .
Über Aquin Die Aquin Components GmbH gehört zu Europas führenden Software-Herstellern für das internationale Asset Management und die Fondsindustrie. Die Lösungen von Aquin umfassen Investment Compliance, Risiko-Controlling, Ordermanagement, Data Management, gesetzliches und kundenspezifisches Reporting, Depotbankenabgleich, NAV-Prüfung sowie das Management anspruchsvoller Software-Integrationsprojekte. Neben dem Hauptsitz in Frankfurt am Main unterhält Aquin Niederlassungen in Dublin, London, Luxemburg, New York, Paris und Zürich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.aquin.de
Aquin Components GmbH Mainzer Landstraße 199 60326 Frankfurt
Geschäftsführer: Götz Bernhardi, Roman Harbich Registeramt: Amtsgericht Frankfurt a.M. HRB Nr. 47 757
Pressekontakt:
Pressekontakt:
Aquin Components GmbH
Annette Lindinger
Vice President Marketing
Telefon (069) 219 366 600
press@aquin.de
www.aquin.de