Strukturreform der SRG SSR idée suisse: Vorgehen und Projektmandat verabschiedet
Bern (ots)
Mit Verabschiedung der neuen Konzession hat der Bundesrat verlangt, Führungsstrukturen und Trägerschaft der SRG SSR auf zeitgemässe Corporate Governance und Effizienz zu überprüfen. Aufgrund einer Vereinbarung mit dem UVEK hat der Verwaltungsrat der SRG SSR die Strukturüberprüfung an die Hand genommen und als Experten Benedikt Weibel bestimmt. Allfällige Anpassungen der Statuten SRG SSR werden 2009 vorgenommen und 2010 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat anlässlich seines Konzessionsentscheids Ende November 2007 dem UVEK den Auftrag erteilt, bis Ende 2008 die Leitungsstruktur und die Trägerschaft der SRG SSR darauf hin zu überprüfen, ob sie den heutigen Anforderungen einer zeitgemässen Corporate Governance und Effizienz genügt und allenfalls Vorschläge zu erarbeiten. SRG SSR und UVEK haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Demnach wird die SRG SSR im Strukturreformprojekt mit der Federführung betraut, das BAKOM wird im Projekt hochrangig vertreten. Der Verwaltungsrat SRG SSR hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2008 das Projektmandat verabschiedet.
In einer ersten Phase sollen die bestehenden Strukturen überprüft werden. Als Experte für die konzeptionellen Fragen wird Benedikt Weibel, ehemaliger Generaldirektor SBB, eine Kontakt- und Evaluationsgruppe moderieren und bis Sommer 2008 eine Beurteilung vornehmen und Verbesserungsvorschläge entwickeln. Die Kontakt- und Evaluationsgruppe besteht aus dem Verwaltungsrat SRG SSR, erweitert um einen hochrangigen Vertreter BAKOM, einem Vertreter eines regionalen Verwaltungsrats sowie dem Generaldirektor und dem Direktor einer Unternehmenseinheit als Vertreter der Geschäftsleitung. Die Vorschläge werden anschliessend in der Gruppe beurteilt und auch den regionalen Verwaltungsräten zur Stellungnahme gesandt werden.
In einer zweiten Phase wird der Verwaltungsrat SRG SSR - gestützt auf die Vorarbeiten und in Kenntnis der Stellungnahmen der Verwaltungsräte der Regionalgesellschaften - seine Anträge der Delegiertenversammlung vom 26. November 2008 zum Beschluss unterbreiten. Nach Zustimmung der Delegiertenversammlung und des UVEK werden 2009 - soweit erforderlich - Anpassungen der Statuten und des Organisationsreglements vorgenommen.
Die ursprünglich für Ende Oktober verlangte Statutenanpassung zum Verwaltungsratsausschluss von Personen mit Führungsfunktionen in den Regionalgesellschaften ist sinnvollerweise im Gesamtzusammenhang der Strukturreform zu beurteilen. Die SRG SSR wird deshalb dem UVEK ein Konzessionsänderungsgesuch zuhanden des Bundesrates einreichen, mit der die in Art. 33 Abs. 6 der Konzession enthaltene Frist zur Statutenanpassung von Ende Oktober 2008 erstreckt werden soll.
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