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Delegiertenversammlung der SRG SSR idée suisse befürwortet die Strukturreform deutlich

Bern (ots)

Die Delegiertenversammlung SRG SSR idée suisse (DV)
hat heute den Bericht des Verwaltungsrats (VR) zur Strukturreform mit
35 zu 6 Stimmen gutgeheissen. Damit hat die DV den Weg zu einer 
einheitlichen strategischen Leitung und einer durchgehenden 
operativen Führung geebnet. Als nächstes wird der Bundesrat zum 
Bericht Stellung nehmen. Parallel dazu arbeitet die SRG SSR die 
Anpassungen der Statuten und der dazugehörigen 
Organisationsreglemente aus, damit diese Mitte 2009 von der DV 
verabschiedet werden und ab 2010 in Kraft treten können.
Der Bundesrat hat anlässlich seines Konzessionsentscheids vom 28. 
November 2007 eine Überprüfung der Strukturen der SRG SSR gefordert. 
Diese seien daraufhin zu untersuchen, ob sie den heutigen 
Anforderungen hinsichtlich Corporate Governance und Effizienz 
genügen. Zudem seien Vorschläge einer Strukturreform zu erarbeiten. 
In der neuen Konzession (Art. 23) ist vorgeschrieben, dass der 
Verwaltungsrat gegenüber der Konzessionsbehörde die Verantwortung für
die Erreichung der rechtlichen Leistungsvorgaben trägt und ihm die 
Oberleitung und die Oberaufsicht über die SRG SSR obliegt. Gemäss 
Art. 24 der Konzessionsbestimmung sollten zudem Personen, die 
führende Funktionen innerhalb der Vereinsstruktur der SRG SSR 
wahrnehmen, nicht mehr in den Verwaltungsrat wählbar sein. Diese 
Bestimmung wurde vom Bundesrat ausgesetzt, damit sie im 
Gesamtzusammenhang der Strukturreform geprüft werden kann.
System mit Doppelunterstellungen widerspricht der Corporate 
Governance
Die SRG SSR ist zwar ein privatrechtlich und nach dem Aktienrecht 
organisiertes Unternehmen. Doch führte die Reform von 1991 zu einer 
geteilten Oberleitung. Die vier Regionalgesellschaften nehmen im 
Rahmen der vom Verwaltungsrat SRG SSR definierten 
Gesamtunternehmenspolitik (Normen, Strategien, Pläne) die Oberleitung
der Radios und Fernsehen ihrer Region wahr. Weitgehende Kompetenzen 
wie u.a. die Genehmigung des Budgets oder die Einsetzung von 
Führungskräften sind Aufgabe der regionalen Verwaltungsräte. Diese 
entsenden Vertreter in die DV und in den VR der SRG SSR. Die 
Direktoren der Unternehmenseinheiten sind doppelt unterstellt: Sie 
berichten ihren regionalen Verwaltungsräten, sind gleichzeitig aber 
auch Mitglieder der nationalen Geschäftsleitung, welche vom 
Generaldirektor geführt wird. Der Generaldirektor wiederum ist 
Mitglied der regionalen Verwaltungsräte.
Dieses verflochtene System mit Doppelunterstellungen widerspricht 
den Anforderungen der Corporate Governance, welche eine 
gesamtverantwortliche Leitung mit stufenweiser Aufgabendelegation 
verlangt.
Klare Trennung zwischen strategischer Leitung und operativer 
Führung
Mit ihrem qualifizierten Mehr zum Bericht «Strukturreform» hat die DV
heute den Weg zu einer einheitlichen strategischen Leitung und einer 
durchgehenden operativen Führung geebnet. Im Wesentlichen beruht die 
neue Struktur auf folgenden vier Leitideen:
1. Die SRG SSR wendet das Aktienrecht sinngemäss an und folgt den 
Regeln der Corporate Governance. Die Oberleitung liegt (gemäss Art. 
716a OR «unübertragbare Aufgaben des VR») einheitlich und ungeteilt 
beim nationalen VR.
2. Der Generaldirektor nimmt wie schon bisher die Führung des 
gesamten Unternehmens wahr; die Direktoren der Radios und Fernsehen 
sind ihm unterstellt. Er ist nicht mehr Mitglied der 
Regionalratsausschüsse (regionale VR).
3. Über die Trägerschaft der SRG SSR ist das Unternehmen in der 
Zivilgesellschaft verankert. Diese kontrolliert und begleitet die 
Tätigkeit der SRG SSR, regt die öffentliche Debatte über einen 
zeitgemässen Service public an und nimmt Einfluss auf die 
Programmqualität.
4. Die neu gebildeten Führungsgremien erhalten eine Stellung, die 
einem Verwaltungsratsausschuss ähnlich ist. Sie haben 
Mitwirkungsrechte in definierten Geschäften im Rahmen der nationalen 
Vorgaben:
- Entscheide zu Programmkonzepten inklusive der Aufteilung der dafür
  zugewiesenen Programmmittel im Rahmen der nationalen Vorgaben,
- Anträge an den VR SRG SSR zu Wahl der UE-Direktoren und der
  programmrelevanten Führungsebene,
- Anträge zu Studiostandorten und zur Aufteilung oder Zusammenlegung
  von Unternehmenseinheiten,
- Anträge zu weiteren vom VR zugewiesenen Geschäfte.
Die Präsidenten der Regionalratgesellschaften sollen weiterhin dem
Verwaltungsrat angehören, da dies für die gegenseitige Information 
und für die Willensbildung im Verwaltungsrat unabdingbar ist.
Neue Strukturen ab 1. Januar 2010 in Kraft
Mit dem Ziel, die neuen Strukturen ab 2010 in Kraft zu setzen, sind 
im Fahrplan der Strukturreform folgende weitere Schritte vorgesehen: 
Der Bericht des VR wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme 
vorgelegt. Parallel erarbeitet die SRG SSR die notwendigen 
Anpassungen der Statuten und der Reglemente. Am 24. April und 23. 
Juni 2009 sind weitere Delegiertenversammlungen geplant, an welchen 
die Statuten und Reglemente beschlossen werden können, damit dem 
Bundesrat fristgerecht Ende Juni 2009 die neue Struktur der SRG SSR 
mit den Statuten vorgelegt werden kann.

Kontakt:

Daniel Steiner, Mediensprecher SRG SSR idée suisse, Tel. 079 827 00
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