Service-public-Debatte ist nötig und wichtig
Bern (ots)
Die SRG SSR freut sich über das Ja zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). Im Umbruch der Medienwelt ist die öffentliche Diskussion über die Fortentwicklung des Service public von Radio und Fernsehen nötig und wichtig.
Eine Haushaltsabgabe wird voraussichtlich 2018 oder 2019 die Gebühr auf Empfangsgeräte ersetzen. Für Haushalte sinkt dann die Gebühr von 451 auf unter 400 Franken. Drei Viertel der Firmen sind von der Gebühr befreit, weitere neun Prozent zahlen weniger als heute. Der Anteil privater Sender an den Gebühreneinnahmen wird steigen. 34 Lokalsender erhalten zusätzliches Geld für Investitionen in die digitale Verbreitung und die Ausbildung ihrer Redaktionen.
Das neue Gesetz tritt 2016 in Kraft. Der Wechsel des Gebührensystems erfolgt frühestens 2018/2019, weil der Bund Zeit braucht für die administrative Umsetzung. Der Bundesrat wird den Inkassoauftrag, den derzeit die Billag AG wahrnimmt, neu ausschreiben.
Je nach Region unterscheidet sich die Zustimmung zur Reform. Gesetzlicher Kernauftrag der SRG bleibt es aber, «die gesamte Bevölkerung inhaltlich umfassend mit gleichwertigen Radio- und Fernsehprogrammen in den drei Amtssprachen» zu bedienen und für die Rätoromanen ein Angebot bereitzustellen (Artikel 24 RTVG). Dabei haben Radio und Fernsehen «zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung» beizutragen (Artikel 93 Bundesverfassung).
Im Umbruch der Medien ist die öffentliche Diskussion über die Fortentwicklung des audiovisuellen Service public nötig und wichtig. Die Eidgenössische Medienkommission legt Ende 2015 ihren Bericht dazu vor. Anfang 2016 folgt der Bericht des Bundesrats, worauf das Parlament debattieren wird. 2017 endet der zehnjährige Leistungsauftrag der SRG: Der Bundesrat wird den Entwurf einer neuen SRG-Konzession veröffentlichen und in einer Anhörung zur Diskussion stellen. Eine Rahmenbedingung setzt Artikel 93 der Bundesverfassung: «Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet.»
An den kommenden Debatten wird sich auch der Verein SRG mit seinen 23 000 Vereinsmitgliedern beteiligen, ist es doch seine statutarische Pflicht, «die Diskussion über den Service public zu führen und zu fördern».
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