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conwert Immobilien Invest SE

EANS-Adhoc: conwert Immobilien Invest SE
ADHOC-MITTEILUNG

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
28.01.2010
Nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den USA, Kanada, Japan 
und Australien oder einer anderen Jurisdiktion in der Angebote oder 
Verkäufe von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlich
verboten sind.
Wien, 28. Januar 2010: conwert Immobilien Invest SE ("conwert") gibt 
bekannt, dass die Joint Lead Manager die ihnen durch conwert im 
Rahmen der Platzierung der 5,25% Wandelschuldverschreibungen fällig 
2016, ISIN AT0000A0GMD6, im anfänglichen Gesamtnennbetrag von EUR 131
Mio. (die "Schuldverschreibungen") eingeräumte Mehrzuteilungsoption 
in Höhe von EUR 4 Mio. ausgeübt haben. Der endgültige 
Gesamtnennbetrag beträgt EUR 135 Mio.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur 
Verbreitung in den Vereinigten Staaten (wie nachfolgend definiert), 
Kanada, Japan oder Australien und in sonstigen Ländern, in denen das 
Angebot und der Verkauf von Wertpapieren der conwert Immobilien 
Invest SE gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, bestimmt.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur 
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der conwert 
Immobilien Invest SE dar noch ist sie Teil eines solchen. Weder in 
Österreich noch in einem anderen Land wird ein öffentliches Angebot 
der Schuldverschreibungen stattfinden.
Diese Mitteilung wird nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, 
ihren Gebieten und Besitztümern, einem Bundesstaat  der Vereinigten 
Staaten von Amerika und dem Bezirk Columbia (die "Vereinigten 
Staaten") veröffentlicht und darf weder direkt noch indirekt in den 
oder in die Vereinigten Staaten verbreitet werden. Die in dieser 
Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der 
Schuldverschreibungen und der Aktien der conwert Immobilien Invest 
SE) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 
1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") in den 
Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten 
Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer
Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities 
Act. Aus den Vereinigten Staaten von Amerika werden keine Angebote 
oder Annahmen für einen Rückkauf existierender Schuldverschreibungen 
angenommen.
Diese Mitteilung ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, 
Veröffentlichung oder Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt 
und darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden, 
(i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 
19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial 
Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben
oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order erfasst sind 
(alle solche Personen werden im Folgenden "Relevante Personen" 
genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante 
Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres 
Inhaltes tätig werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, 
auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen 
zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

Rückfragehinweis:

conwert Immobilien Invest SE
Peter Sidlo, Leiter Konzernkommunikation
T +43 / 1 / 521 45-250
E sidlo@conwert.at

Metrum Communications
Roland Mayrl
T +43 / 1 / 504 69 87-331
E r.mayrl@metrum.at

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000697750
WKN: 069775
Index: WBI
Börsen: Wien / Amtlicher Markt

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