DGAP-Adhoc: nebag ag schliesst Geschäftsjahr 2013 mit einem Gewinn von CHF 6.05 Mio. (plus 138% gegenüber Geschäftsjahr 2012)
nebag ag / Schlagwort(e): Jahresergebnis
04.04.2014 05:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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- Die nebag ag erzielt im Geschäftsjahr 2013 einen Gewinn von CHF 6.05 Mio.
- Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung eine Ausschüttung von
CHF 0.70 aus der Reserve aus Kapitaleinlagen und setzt damit die
aktionärsfreundliche Ausschüttungspolitik fort.
Dank freundlichem Geschäftsumfeld CHF 0.73 Gewinn pro Aktie
Der Schweizer Kapitalmarkt zeigte sich im 2013 von seiner freundlichen
Seite. Dieses Umfeld ermöglichte es der nebag ag, das Gesamtergebnis im
Berichtsjahr um CHF 3.52 Mio. auf CHF 6.05 Mio. zu steigern. Damit wurde
ein Gewinn pro Aktie von CHF 0.73 realisiert. Dazu beigetragen haben die
realisierten Kursgewinne, die um CHF 3.64 Mio. auf CHF 5.02 Mio. zugenommen
haben. Gleichzeitig konnten die Dividendeneinnahmen und die übrigen Erträge
um CHF 1.68 Mio. auf CHF 3.40 Mio. gesteigert werden. Gestützt auf dieses
gute Resultat beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung eine
Ausschüttung von CHF 0.70 pro Aktie aus der Reserve aus Kapitaleinlagen.
Resultat des ersten Quartals 2014: Anstieg des inneren Werts der
Gesellschaft um CHF 6.9 Mio.
Im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres konnte der innere Wert der
Gesellschaft bereits um CHF 6.9 Mio. auf CHF 89.6 Mio. gesteigert werden.
Der innere Wert pro Aktie stieg damit um CHF 0.84 auf CHF 10.79.
Neues Anlagereglement
Im Geschäftsjahr 2013 wurde das Anlagereglement der nebag ag gründlich
überarbeitet. Damit wurde es möglich, die Anlagepolitik konsistenter auf
das sich verändernde Anlageverhalten der Investoren abzustimmen. Der
Verwaltungsrat hält grundsätzlich daran fest, dass die nebag ag
mehrheitlich in ausserbörslich gehandelte Werte investiert und dabei
strategische Beteiligungen aufbaut. Gleichzeitig gilt es aber, die
Liquidität so zu bewirtschaften, dass auf dem Portfolio im Verhältnis zum
eingegangenen Risiko insgesamt eine gute Gesamtrendite erzielt werden kann.
Das neue Anlagereglement ermöglicht es deshalb dem Verwaltungsrat, auch in
Titel zu investieren, die im Small- und Mid-Cap Bereich der Schweizer Börse
gehandelt werden.
Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten
Aktiengesellschaften (VegüV)
Der Verwaltungsrat der nebag ag hat sich entschieden, die als Folge der
VegüV anfallenden zwingenden Veränderungen der Statuten mit Ausnahme der
elektronischen Abstimmung bereits anlässlich der Generalversammlung 2014
zur Abstimmung zu bringen.
Die ordentliche Generalversammlung findet am Freitag, 2. Mai 2014, um 10:00
Uhr, im Kongress + Kursaal Bern, Kornhausstrasse 3, 3000 Bern, statt.
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Zusatzmaterial zur Meldung:
Dokument: http://n.equitystory.com/c/fncls.ssp?u=OSRIHISSXL
Dokumenttitel: Geschäftsbericht 2013
04.04.2014 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: nebag ag
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