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Kundige Parlamentarier, Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Angela Wefers

Frankfurt (ots)

Die beste Nachricht erst einmal vorweg. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil über die Informationsrechte des Bundestags in EU-Angelegenheiten der Abstimmung über den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt keine Steine in den Weg gelegt. Die Parlamentarier können am 29. Juni grünes Licht geben.

Die Karlsruher Richter ordnen mit ihrem Spruch erneut das Beziehungsgeflecht zwischen Bundesregierung und Bundestag, zwischen Exekutive und Legislative. Danach hat die Regierung es versäumt, früh- und rechtzeitig die Parlamentarier noch in der Verhandlungsphase über die Pläne zum ESM und auch zum Euro-Plus-Pakt zur wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU zu informieren.

Dies ist in kurzer Zeit schon die zweite Entscheidung der Verfassungsrichter, mit der sie die Rechte des Bundestags stärken. Bei dem nicht lang zurückliegenden Urteil ging es um die Mitwirkung des Parlaments bei Euro-Hilfsprogrammen. Die Richter hatten die Übertragung von Entscheidungen auf ein Minigremium auch in eilbedürftigen Fällen stark beschränkt. Allerdings muss sich der Bundestag diese Kritik als Urheber der verworfenen Regelung selbst anheften.

Das Korrektiv des Verfassungsgerichts ist gerade in der aktuellen Umbruchphase der EU wichtiger denn je. Die Formung einer gestärkten europäischen Gemeinschaft und die Übertragung nationaler Souveränität darf unter dem Strich nicht zu weniger Demokratie führen. Hier hatte Karlsruhe nicht schlampige Gesetzesarbeit auf dem Tisch oder die Ergebnisse von Interessenpolitik. Es ging vielmehr um juristisches Neuland. Dieser Prozess hat in der EU erst begonnen. Das Gelingen Europas hängt daran. Es wird nicht die letzte Entscheidung des deutschen Gerichts dazu sein. Die Verfassungsexperten bleiben gefragt.

Gut ist, dass die Kriterien, welche Informationen an den Bundestag fließen müssen, nun präziser formuliert sind. Verhandlungstaktische Überlegungen vor EU-Räten oder die Sorge, Wasserstandsmeldungen könnten die reaktionsschnellen Märkte beunruhigen, müssen künftig zurücktreten. Dies gilt zumindest für schwerwiegende Entscheidungen, die der Bundestag nach Auffassung der Richter nicht im Schnelldurchgang fällen darf. Der Markt für Nachrichten wird auf dem Berliner Informationsparkett damit durchlässiger werden. Die Finanzmärkte müssen sich auf mehr Volatilität einstellen oder sie müssen lernen, auch in politischen Verhandlungsphasen genauer hinzuschauen und noch nicht alles für bare Münze zu nehmen.

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