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Schadensbegrenzung, Kommentar zur Börsensteuer von Christopher Kalbhenn

Frankfurt (ots)

Die Signale aus Berlin sind ermutigend. Anstatt die Börsensteuer ohne Rücksicht auf ihre zum Teil gravierenden Risiken in der bisher vorgeschlagenen Form durchzudrücken, ist die Koalition bereit, auf die Bedenken der Finanzbranche einzugehen und die drohenden Schäden zu begrenzen.

Das ruft die Verfechter der Abgabe auf den Plan. Sie werden den Vorwurf der Verwässerung nicht zuletzt an der in Aussicht gestellten Verschiebung der Steuerpflicht im Derivatehandel festmachen. Schließlich gilt gerade der Terminmarkt als eines der größten Finanzmarktrisiken, die es in den Griff zu kriegen gilt. Tatsächlich ist aber nicht nur die Verschiebung der Steuerpflicht, sondern sogar die vollständige Schonung des Derivatemarkts aus Sicht des Finanzplatzes absolut notwendig. Denn die Steuer würde den zur Deutschen Börse gehörenden Terminmarkt Eurex gefährden.

Für den Finanzplatz wäre das sehr schädlich. Die Eurex ist eine der weltweit führenden Terminbörsen. Ihren Aufstieg verdankt sie insbesondere der Eroberung des Bund-Future-Geschäfts, das sie Ende der neunziger Jahre der Londoner Liffe weggenommen hat. Alle Versuche, ihr dieses Geschäft wieder zu entreißen, sind gescheitert. Denn den Marktteilnehmern fehlte die Motivation, auf eine andere Plattform zu wechseln. Die vollelektronische Eurex konnte den Bund-Future nur durch eine historisch einmalige Konstellation gewinnen. Ende der neunziger Jahre forderte die Finanzbranche die Automatisierung des Terminbörsenhandels, und die Konkurrenz versäumte die rechtzeitige Einstellung des Parketthandels.

Mit der Einführung der Börsensteuer für den Derivatehandel hätte die Konkurrenz erstmals wieder eine Chance, der Eurex das Bund-Future-Geschäft in großen Teilen oder sogar ganz wegzunehmen. Der Hinweis, dass Abwanderung von Geschäft als Reaktion auf die Börsensteuer dadurch vermieden wird, dass auch der Sitz des Emittenten eines Finanzinstruments die Steuerpflicht auslöst, nützt im Falle des Future-Handels nichts.

Die Steuer greift zwar bei den Bundesanleihen, auf die sich der Bund-Future bezieht, weil der Bund als Emittent der Anleihen Teil des Geltungsbereichs ist. Wenn aber eine außerhalb des Geltungsbereichs residierende Börse einen Bund-Future lancieren würde, würde dieses Emittentenprinzip nicht mehr greifen. Die Eurex müsste dann mit börsensteuerpflichtigen Futures gegen Kontrakte antreten, die nicht besteuert werden. Es liegt auf der Hand, wie dieser Kampf ausgehen würde.

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