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Ersatzöffentlichkeit, Kommentar zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die EZB-Krisenhilfe, von Stephan Lorz.

Frankfurt (ots)

Mit teils pathetischen Worten haben die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht lamentiert, dass die während der Euro-Krise ergriffenen (geld-)politischen Entscheidungen zwar womöglich dazu taugen, die Märkte zu beruhigen und den Staaten mehr Zeit für Reformen zu verschaffen, die Demokratie dabei aber beschädigt worden sei. Von einer "Entmachtung der Parlamente" war die Rede, von einer "Selbstentäußerung demokratischer Gestaltungsrechte" und einer "Entmachtung des Souveräns", weil der Euro-Rettungsfonds ESM und die EZB sich eigenmächtig immer mehr Rechte einräumen und den demokratischen Willensbildungsprozess an den Rand drängen würden.

Tatsächlich greift die EZB mit ihren Anleihekäufen in Umverteilungsprozesse an den Finanzmärkten ein, senkt künstlich die Zinsen für einzelne Staaten und erhöht die Finanzrisiken für jene Länder, die als Garant herhalten müssen. Der Bundestag hat der EZB zwar im Gegenzug zum klaren Stabilitätsmandat Unabhängigkeit gewährt, das Budgetrecht des Parlaments wird durch das Notenbankhandeln aber im schlimmsten Fall unmittelbar berührt. Die Parlamentarier können mögliche Mehrausgaben kaum noch stoppen, falls die Taktik der Notenbank einmal nicht aufgeht.

Auch viele Bürger machen sich deshalb zunehmend Sorgen. Eine Rekordzahl an Klägern - immerhin 35000 Bürger - machen ihren Unmut kund wegen der bisweilen barschen Abfuhr, welche sie von der Bundesregierung bei ihrer Forderung nach intensiver Diskussion über die Folgen der Krisenpolitik erhalten haben. Viele Entscheidungen wurden als "alternativlos" hingestellt.

Die deutschen Verfassungsrichter brachten ebenfalls ihr Unwohlsein zum Ausdruck über die unzureichende demokratische Ausgestaltung der Eurozone. Was die ökonomischen Klagepunkte angeht, hielten sich die Richter dagegen eher zurück. Insofern dürften sie in der aktuellen Frage zwar wieder eines ihrer "Ja, aber"-Urteile fällen: die Anklagepunkte noch durchwinken, aber auch Grenzen formulieren.

Mehr denn je wird dabei wohl zum Ausdruck kommen, dass die stärkere europäische Integration auch ein qualitativ höheres Maß an demokratischen Strukturen erfordert. Kurz: Europa darf nicht als Elitenprojekt fortgeführt werden, sondern muss zu einem Bürgerprojekt werden. Wenn das zu erwartende Karlsruher Urteil hierzu beiträgt, würden sich die Richter als größere Europäer zeigen als die selbsternannten Mustereuropäer in Berlin.

(Börsen-Zeitung, 12.6.2013)

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