Vermutlich unschuldig, Kommentar zur Anklageerhebung gegen den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) Michael Kemmer, von Bernd Wittkowski.
Frankfurt (ots)
Wer einer Straftat angeklagt wird, ist so lange unschuldig, wie er nicht in einem fairen Verfahren rechtskräftig verurteilt wird. So lautet im Kern der acht Jahrhunderte alte rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung. Dieser gilt auch für Banker und deren Repräsentanten, sosehr die Mitglieder dieser Zunft seit Beginn der Finanzkrise anno 2007 als bevorzugte Watschenmänner herhalten müssen. Es trifft ja auch nicht immer die Falschen. Mit Michael Kemmer träfe es - jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt - den Falschen. Müsste er als Hauptgeschäftsführer und Vorstandsmitglied des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) zurücktreten, wie es teils sehr reflexartig gefordert wird, würde die Unschuldsvermutung zur Vorverurteilung pervertiert.
Der frühere Finanzvorstand und Vorstandsvorsitzende der BayernLB sei, ungeachtet seiner herausragenden fachlichen und menschlichen Qualitäten, der falsche Kandidat für den BdB, schrieben wir an dieser Stelle im Sommer 2010. Abgesehen von der strafrechtlichen Bewertung des Kaufs der Hypo Group Alpe Adria habe Kemmer mindestens auf dem Beifahrersitz gesessen, als die BayernLB mit Karacho gegen die Wand fuhr und einen Milliardenschaden zulasten der Steuerzahler hinterließ. Zudem gezieme es sich aus Respekt vor den Strafverfolgern, das Ergebnis der Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Untreue abzuwarten.
Da hätte man lange warten können. Damals schien ein Ende der Ermittlungen bevorzustehen. Daher konnte Kemmers Berufung zum BdB-Chef so interpretiert werden, als wolle der Verband der Justiz auf Teufel komm raus zuvorkommen. Seither aber sind weit mehr als drei Jahre ins Land gegangen, ehe das Oberlandesgericht München entschied, welche Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft überhaupt zugelassen werden. Der inkriminierte Vorgang liegt mittlerweile sechseinhalb Jahre zurück. Eine solche Dauer kommt übrigens auch schon mal als Verfahrenshindernis in Betracht.
Hätte Kemmer während der ganzen Zeit kein neues Amt antreten dürfen, wäre das auf eine Strafe ohne Urteil hinausgelaufen: faktisches Berufsverbot. Der dadurch für den Betroffenen entstehende Schaden wäre auch durch einen späteren Freispruch nicht wiedergutzumachen. Dass Justitias Mühlen bei der Aufarbeitung der Finanzkrise besonders langsam mahlen, ist angesichts der äußerst komplexen Materie nachvollziehbar. Dieses Dilemma darf aber nicht auf dem Rücken vermutlich Unschuldiger ausgetragen werden. Kemmer sollte also im Amt bleiben - wie einst Josef Ackermann während seines Untreueprozesses.
(Börsen-Zeitung, 29.10.2013)
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