Statement der JURA JSP zu aktuellen Medienberichten betreffend die Geschäftsbeziehungen der JURA JSP zur Republik Simbabwe
Wien (ots)
JURA JSP hat als Spezialist im Hochsicherheitsdruck im Jahr 2001 eine Software zur Gestaltung von Banknoten an eine Druckerei des Landes ausgeliefert.
Auf Basis jüngst beschlossener EU-Handelssanktionen gegen das Mugabe-Regime in Simbabwe sind u.a. auch Material- und Dienstleistungslieferungen von EU-Lieferanten, die zum Druck der Banknoten in Simbabwe benötigt werden, eingestellt worden. Durch die hohe Inflationsrate von geschätzten 40.000.000% im Lande ist das Mugabe-Regime von der kontinuierlichen Nachproduktion stetig steigender Wertscheine abhängig. Da die Software zur Gestaltung der Hochsicherheitselemente dieser Geldscheine im Jahr 2001 von der in Wien und Ungarn ansässigen JURA JSP GmbH geliefert wurde, verstärken sich seit wenigen Tagen die Gerüchte, dass ein Entzug dieser Software im Rahmen der Sanktionen durch die JURA JSP GmbH den Sturz des Mugabe-Regimes entscheidend herbeiführen könnte.
Die Firma JURA JSP hat hierzu folgendes Statement abzugeben:
Die JURA JSP Entwicklung und Vertrieb von Wertpapierdrucksystemen GmbH (JURA JSP), Teil der Jura-Gruppe, vertreibt weltweit Softwarelösungen im Bereich des Hochsicherheitsdrucks (Banknoten, Reisepässe etc.).
Im Rahmen des operativen Geschäftes hat die JURA JSP im Jahr 2001 mit der Firma Fidelity Printers and Refiners (PVT) Ltd. einen Vertrag über die Lieferung einer Software zur graphischen Gestaltung von Banknoten abgeschlossen.
Die im Jahr 2001 vertragsgemäß gelieferte Software ermöglicht hierbei ausschließlich die graphische Gestaltung von Banknoten und dient insbesondere dazu, Banknoten mit fälschungssicheren Sicherheitselementen zu versehen. Festgehalten wird, dass eine Produktion von Banknoten mit der Software der JURA JSP technisch ausgeschlossen ist. Das Regime Mugabe kann daher jederzeit auch ohne Software von JURA JSP Banknoten unter Verlust der Hochsicherheitsmerkmale - produzieren.
Da die Software vor Ort installiert und von JURA JSP nicht entfernbar ist, kann die Benutzung der Software der Firma Fidelity Printers and Refiners (PVT) Ltd. faktisch nicht untersagt werden.
JURA JSP wird - wie bisher - keinesfalls gegen national oder international beschlossene Sanktionen gegen das Regime Mugabe verstoßen.
Rückfragehinweis:
Jura JSP GmbH
Thomas Scholler
Tel.: +43-1-368 83 88-14
mailto:scholler@jura.at
http://www.jura.at