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Deutscher Presserat kritisiert ÖKO-TEST wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Energiesparlampen-Bericht

Langenselbold (ots)

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen
Presserates hat die Zeitschrift ÖKO-TEST wegen Verletzung des 
Pressekodex in einem Beitrag über Energiesparlampen kritisiert.
In Heft 10/2008 hatte die Redaktion einen namentlich nicht 
genannten "Lichtkenner" mit einer Aussage zu Energiesparlampen 
zitiert: "Das ist kein Licht, das ist Dreck."
Diese Kritik mit Hilfe einer anonymen Quelle sei nicht mit den 
journalistischen Sorgfaltsanforderungen vereinbar, entschied der 
Beschwerdeausschuss des Presserats: "Wenn ein derartig 
schwerwiegender Vorwurf erhoben wird, so muss die Redaktion auch die 
vollständige Quelle - in diesem Fall den Namen des Gesprächspartners 
- nennen."
Zudem wäre es für den Leser im Sinne einer umfassenden Information
interessant gewesen zu erfahren, welchen beruflichen Hintergrund der 
Zitierte hat, um die Aussage einordnen zu können.
Wegen Verletzung der im Pressekodex verankerten Sorgfaltspflicht 
wurde der Redaktion von ÖKO-TEST ein Hinweis erteilt, der ersten von 
drei Sanktionsstufen der Beschwerdeordnung des Presserates. Die 
Beschwerde gegen ÖKO-TEST war vom Energiesparlampenhersteller MEGAMAN
- IDV GmbH vorgebracht worden.
Nachweis: 
Beschwerdesache BK1-284/08 - IDV GmbH ./. ÖKO-TEST 
Entscheidung vom 3. März 2009 des Beschwerdeausschusses 1 des 
Deutschen Presserates
Pressekontakt:

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MEGAMAN EnergieSparLampen
IDV GmbH
Christoph Seidel
Presse & Kommunikation
Birkenweiherstraße 2
D-63505 Langenselbold
Telefon +49 6184 9319-164
c.seidel@megaman.de
www.megaman.de

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