Wahaha begrüsst die neue Gerichtsentscheidung des obersten Gerichtshofs der britischen Jungferninseln: KPMG gescheitert
Hangzhou, China (ots/PRNewswire)
Die Wahaha Group gab kürzlich bekannt, dass dem Unternehmen eine neue Gerichtsentscheidung des obersten Gerichtshofs der britischen Jungferninseln (British Virgin Islands, im Weiteren "BVI") zugegangen sei, in der Danones Klage abgewiesen und die Verfügungen über das vorübergehende Einfrieren und die Zwangsverwaltung widerrufen werden, die es KPMG ermöglicht hätten, die Aktiva der nicht zum Joint Venture gehörenden Unternehmen von Wahaha als Dritter zu übernehmen.
Im November 2007 beauftragte der BVI-Richter KPMG als Zwangsverwalter, die Aktiva der der nicht zum Joint Venture gehörenden Unternehmen von Wahaha einzufrieren und zu übernehmen. Diese Entscheidung beruhte auf der alleinigen Aussage von Qin Peng, Vorsitzender der Unternehmensführung von Danone Asia Pacific, wobei die Beklagte vor Gericht nicht anwesend war. KPMG begann daraufhin ohne die notwendige Genehmigung der chinesischen Behörden, die Gerichtsentscheidung in China durchzusetzen. Daraufhin reichten drei Tochterunternehmen von Wahaha in Suqian in der Provinz Jiangsu vor Gericht Klage gegen das Wirtschaftsprüfungsunternehmen ein. Ende November 2008 entschied das Mittlere Volksgericht von Suqian in erster Instanz zugunsten von Wahaha und verlangte, dass KPMG sich in aller Form entschuldigt und Schadensersatz in Höhe von 300.000 RMB zahlt. Obwohl das Urteil vor über einem Monat gefällt wurde, bleibt KPMG die Entschuldigung und die geforderte finanzielle Abfindung an Wahaha schuldig.
Am 17. Dezember 2008 eröffnete der Oberste BVI-Gerichtshof eine Sitzung zur Anhörung des Falls. Das Gericht verwarf Danones Klage und hob die Einfrier- und Verwaltungsverfügungen auf, die es KPMG ermöglicht hätten, die Aktiva der nicht-gemeinschaftlichen Unternehmen von Wahaha zu übernehmen.
Die Gerichtsentscheidung, die am 19. Dezember in Kraft trat, hob nicht nur die Einfrier- und Verwaltungsverfügungen auf, sondern verlangte auch, dass Danone die entsprechenden Verfahrenskosten von Wahaha übernimmt. Darüber hinaus erhielt Wahaha das Recht, über die Fortführung des Verfahrens zu entscheiden, falls Danone nicht innerhalb von 14 Tagen ein Berufungsverfahren beim Berufungsgericht einleitet.
Im Laufe der Anhörung vor Gericht stellte die Richterin Rita Joseph-Olivetti des Obersten BVI-Gerichtshofs folgende Tatsachen des Gerichtsbeschlusses besonders heraus:
1. Das Gericht sollte aus rechtlichen Gründen eine derartige Verfügung nicht erteilen, da Danone möglicherweise keine Klage einreichen würde, falls die Forderungen durch das Stockholmer Schiedsverfahren befriedigt würden.
2. Die Ernennung von KPMG zum Zwangsverwalter ist möglicherweise unrechtmässig.
3. Der Kläger hat nicht deutlich gemacht, auf welche Weise Zong und seine Partner ihn betrogen haben.
4. Das Beweismaterial, auf das sich die Beklagte stützt, insbesondere die Buchprüfungsunterlagen der Gemeinschaftsunternehmen, zeigt dem Kläger die Transparenz der nicht-gemeinschaftlichen Unternehmen.
5. Der Kläger führt ein Gerücht als Teil der Begründung seines Eilantrages in diesem Fall an.
6. Der Rechtsberater Moverley-Smith konnte dem Gericht weder den Joint-Venture-Vertrag vorlegen noch versuchte er, die Grundlage zu erläutern, auf deren Grundlage die in der schriftlichen Klageerwiderung genannten Gewährleistungsklauseln im Joint-Venture-Vertrag restriktiv sind.
7. Der Rechtsberater gab dem Gericht zu verstehen, Deloitte habe in den von neuen nicht-gemeinschaftlichen Unternehmen herausgegebenen statistischen Unterlagen für China fehlerhafte Informationen gefunden. Moverley-Smith hat diese Fehler in seinem Bericht jedoch nicht erwähnt.
8. Das von Qin Peng vorgelegte Beweismaterial enthielt weder den Buchführungsprüfungsbericht des Gemeinschaftsunternehmens, der Transaktionen zwischen Danone und den nicht-gemeinschaftlichen Unternehmen belegt, noch die Tatsache, dass die Wirtschaftprüfer zu dem Schluss kamen, die nicht-gemeinschaftlichen Unternehmen befänden sich im Besitz von Mitgliedern von Wahaha.
9. In Abschnitt 24(b) des Rahmentextes legt der Rechtsberater dar, dass es sich sowohl um einen Anspruch auf Entschädigung als auch auf Eigentumsrechte handele. Dies ist in Anbetracht der Natur des Falles eine unrichtige Aussage, die den Richter in die Irre führte.
10. Die Informationen zur "Unternehmensuntersuchung" der Beklagten, die der Rechtberater vorlegte, sind unrichtig, was den Richter zusätzlich in die Irre führte. Das Gericht sollte glauben, dass die Unternehmen keinerlei Verbindung zu den entsprechenden Aktiva hätten. In Wirklichkeit hielten diese Unternehmen jedoch Anteile an den nicht-gemeinschaftlichen Unternehmen.
11. Klare Klauseln der Betriebsvereinbarung wurden vor Gericht nicht genannt. Moverley-Smith vertrat mit Nachdruck die Auffassung, dass bestimmte Abmachungen in der Betriebsvereinbarung unfair und unzulässig seien; das Gericht stellte jedoch erneut fest, dass es der Auffassung sei, die Darstellung der Betriebsvereinbarung durch die Beklagte sei wohlbegründet.
12. Der Rechtsberater sagte vor Gericht, Zong beziehe nach dem Betriebsabkommen zum 31. Dezember 2005 weiterhin ein Gehalt, da die Prozessparteien das Abkommen immer noch als rechtskräftig ansähen. Bis Mai 2007 habe er ca. 8,25 Mio. USD erhalten. Dies ist jedoch unrichtig, da sich aus der zweiten Zeugenaussage von Qin klar ergibt, dass Zongs Gehalt einbehalten wurde.
13. Danone suchte im Rahmen des Klagebegehrens im Stockholmer Schlichtungsverfahren eine Mehrheitsbeteiligung an den nicht gemeinschaftlichen Unternehmen zu erwerben, um sich künftige Gewinne aus den nicht gemeinschaftlichen Unternehmen zu sichern und die erlittenen Verluste auszugleichen. Aus meiner Sicht folgt daraus, dass die Gerechtigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände nicht verlangt, dass das Gericht für neue Aufträge sorgt.
Wahahas Rechtsberater Yang sagte: "Das jüngste Urteil des Obersten BVI-Gerichtshofs, das mit Sicherheit die Ergebnisse des Stockholmer Schiedsverfahrens beeinflussen wird, zeigt, dass das internationale Rechtsumfeld nicht nur fair und gerecht, sondern auch gut etabliert ist."
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