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BEDINGTE AUFLÖSUNG EINES VERWAHRUNGSVERTRAGES

  Disclosure announcement transmitted by euro adhoc. The issuer is responsible
  for the content of this announcement.
13.11.2008
Atrium European Real Estate Limited
32 Commercial Street, St. Helier, Jersey JE4 0QH, Kanalinseln
Ad-hoc Mitteilung
BEDINGTE AUFLÖSUNG EINES VERWAHRUNGSVERTRAGES
Atrium European Real Estate Limited ("Atrium") hat Meinl Bank AG 
angewiesen, den Verwahrungsvertrag (Depositary 
Agreement)("Verwahrungsvertrag") vom 11. November 2002 zwischen 
Oesterreichische Kontrollbank AG ("OeKB"), Meinl Bank AG und Atrium 
betreffend Zertifikate(Austrian Depositary Certificates) ("ADCs"), 
die von der OeKB ausgegeben wurden und an der Wiener Börse notieren, 
durch bedingte Kündigung aufzulösen. Dementsprechend hat Meinl Bank 
AG in ihrer Funktion als Verwahrer der Aktien (Ordinary Shares), die 
die ADCs vertreten, eine Mitteilung an die Inhaber der ADCs gemacht, 
dass der Verwahrungsvertrag mit Wirksamkeit zum 13. Februar 2009 oder
zu einem solchen späteren Zeitpunkt aufgelöst wird, zu dem die Aktien
zum Handel an der Wiener Börse zugelassen werden. Eine Beendigung des
Verwahrungsvertrages erfolgt jedoch in jedem Fall spätestens zum 13. 
November 2009.
Atrium leitete die bedingte Auflösung des Verwahrungsvertrages in die
Wege, da kein weiterer Bedarf für ADCs besteht, wenn die Aktien 
unmittelbar zum Handel zugelassen sind. Atrium wurde von der Wiener 
Börse mitgeteilt, dass Namenspapiere (wie die Aktien von Atrium, die 
die ADCs vertreten) zum Handel an der Wiener Börse zugelassen werden 
können, was bisher nicht möglich war.
Die bedingte Auflösung des Verwahrungsvertrages ist vorbereitend für 
die Umsetzung weiterer Schritte mit der Absicht eines Antrages von 
Atrium auf Zulassung der Aktien zum Handel an der Wiener Börse und 
einer anderen von Atrium noch auszuwählenden europäischen 
Wertpapierbörse. Die bedingte Auflösung des Verwahrungsvertrages 
vereinfacht eine Parallelnotierung (Dual Listing) der Aktien, von der
Atrium wesentliche Vorteile für die Wertpapierinhaber erwartet. Der 
Zulassungsprozess ist bedingt durch die Zustimmung der Jersey 
Financial Services Commission und die Erfüllung bestimmter weiterer 
Erfordernisse. Im Falle, dass ein solcher Antrag gestellt wird und 
die Zulassung zum Handel erfolgt, wird jeder Inhaber eines ADCs den 
Rechtsanspruch auf eine Aktie für jedes gehaltene ADC erhalten.
Zurzeit ist von Seiten der Inhaber der ADCs in Bezug auf die 
Auflösung kein Handeln erforderlich. Weitere Informationen werden zur
gegebenen Zeit veröffentlicht.
Rachel Lavine, Chief Executive Officer von Atrium, führt hierzu aus: 
"Zu jener Zeit, als die strategische Investition von CPI/Gazit 
genehmigt wurde, haben wir versprochen, die Zulassungvoraussetzungen 
der Gesellschaft einer Überprüfung zu unterziehen. Dies ist ein 
laufender Prozess, bei dem die Mitteilung einer Auflösung der 
bestehenden Verwahrungsvereinbarungen, bedingt durch die Zulassung 
der zugrunde liegenden Aktien, Teil dieses Prozesses und ein 
wichtiger Schritt ist. Weitere Informationen erfolgen zu gegebener 
Zeit. Zurzeit ist von Seiten der Inhaber der ADCs kein Handeln 
erforderlich."
Jersey, 13 November 2008
end of announcement                               euro adhoc

Further inquiry note:

Financial Dynamics, London
Richard Sunderland / Stephanie Highett / Laurence Jones
Phone: +44 (0)20 7831 3113
mailto:richard.sunderland@fd.com

Branche: Real Estate
ISIN: AT0000660659
WKN: 066065
Index: Standard Market Continous
Börsen: Wiener Börse AG / official market

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