Atrium European Real Estate Limited
EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited
ATRIUM ZAHLT 2008 10,75%
WANDELANLEIHE ZURÜCK
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
24.01.2011
ATRIUM ZAHLT 2008 10,75% WANDELANLEIHE ZURÜCK
Jersey, 24 January 2011; Atrium European Real Estate Limited ("Atrium" oder die "Gesellschaft") (VSE/Euronext: ATRS) gibt bekannt, dass sie die gesamte aushaftende 2008 Anleihe zum Nennwert von EUR 20 Mio zzgl. Zinsen zurückzahlen wird. Atrium bewertet den Rückkauf als wertsteigernd und meint, dass damit dem Wohl ihrer Aktionäre am besten gedient wird.
Die jüngst behauptete Fälligstellung durch die Centrum Bank in Vaduz ist ungültig. Atrium hat dennoch den Beschluss gefasst, die 2008 Anleihe zurückzukaufen. Wie bereits veröffentlicht, hat Atrium letzte Woche beim englischen High Court eine Klage wegen dieser ungültigen Fälligstellung eingebracht.
Die Meinl Bank versucht derzeit, die Anleiheninhaber zu versammeln und ihnen die Fälligstellung dieser Anleihen vorzuschlagen. Diese Vorgehensweise stellt einen Missbrauch ihrer Stellung als Treuhänder für die weiteren, börsennotierten Anleihen von Atrium dar (d.s. AT0000496633, AT0000496641; AT0000492996, AT0000341789 und AT0000341797), und zwar zu ihrem eigenen Vorteil als Inhaber der 2008 Anleihe. Dies folgt bedauerlicherweise einem vertrauten Muster: Bereits im August 2010 musste Atrium die Meinl Bank von ihrer Funktion als Zahlstelle für diese Anleihen entheben. Das Institut hat damals die Bestätigung verweigert, dass es die zweckgewidmeten Zinszahlungen auf diese Anleihen wie vorgesehen zur Auszahlung an die Anleiheninhaber bringen wird. Diese Weigerung steht in krassem Widerspruch zu ihrer jüngsten Behauptung, sie würde im Interesse der Anleiheninhaber handeln.
Obwohl sich Meinl Bank in diesem jüngsten Fall nur auf angebliche, von einer nicht identifizierten Quelle erhaltene Informationen beruft, hat Meinl Bank es unterlassen, eine Stellungnahme der Gesellschaft einzuholen.
Das Vorgehen ist ein klarer Missbrauch der Treuhänder-Funktion. Es handelt sich um einen ungerechtfertigten, mutwilligen Versuch der Meinl Bank, ihre Verhandlungsposition in der anhängigen EUR 2 Mrd. Klage der Atrium gegen Meinl Bank zu verbessern und der entsprechenden Haftung zu entrinnen. Dieses Verhalten deckt sich mit der sonstigen mutwilligen Vorgangsweise der Meinl Bank, bei der unbegründete Klagen ebenso auf der Tagesordnung stehen wie unzählige Presseaussendungen, die wie Nebelbomben die wahren Fakten verschleiern sollen.
Atrium geht weiterhin davon aus, dass sie mit ihrer im August 2010 eingebrachten Hauptklage gegen Julius Meinl und weitere Beklagte auf EUR 2 Mrd. Schadenersatz obsiegen wird. Atrium wird die Klage auch künftig mit voller Überzeugung verfolgen. Auch wird Atrium die österreichische Staatsanwaltschaft weiterhin bestmöglich bei ihren Ermittlungen gegen Julius Meinl und die weiteren Beteiligten unterstützen. Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Verstrickungen dieser Beschuldigten mit der Gesellschaft (damals Meinl European Land) - wofür Julius Meinl bekanntlich im April 2009 verhaftet und gegen außergewöhnlich hohe Kaution von EUR 100 auf freien Fuß gesetzt wurde - wird weiter voranschreiten.
Rückfragehinweise:
Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH: +43 1 51510 5200 RA Mag. Bettina Knötzl
bettina.knoetzl@wolftheiss.com
Financial Dynamics: +44 (0)20 7831 3113 Richard Sunderland
Laurence Jones Will Henderson
richard.sunderland@fd.com
Rückfragehinweis:
Financial Dynamics, London
Richard Sunderland / Laurence Jones
Phone: +44 (0)20 7831 3113
mailto:richard.sunderland@fd.com
Branche: Immobilien
ISIN: JE00B3DCF752
WKN:
Index: Standard Market Continuous
Börsen: Wien / Amtlicher Handel