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Vorsicht Falle: Riskante Klauseln in Energieverträgen können teuer werden

Esslingen (ots)

Das Energieberatungsunternehmen McKinnon&Clarke
enthüllt die fünf gefährlichsten Klauseln in Energieverträgen. Wo 
müssen Unternehmen aufpassen und wo wird es richtig teuer?
Falsche oder fehlerhafte Versorgungs- und Lieferverträge für 
Energie können dem einkaufenden Unternehmen teuer zu stehen kommen. 
Oft sind es einfache Klauseln, die unerwartet hohe Kosten 
verursachen. Das Energieberatungsunternehmen McKinnon&Clarke zeigt 
die fünf häufigsten Stolperfallen auf und unterstützt Kunden in der 
Vertragsgestaltung, diese zu vermeiden. So können diese potenziellen 
Mehrkosten bis zu 20 Prozent der Energiekosten ausmachen.
Durch einen transparenten und flexiblen Energievertrag, der auf 
gefährliche Klauseln Rücksicht nimmt, können Unternehmen Kostenfallen
umgehen, die bis zu 20 Prozent Mehrkosten verursachen können. Das 
Energieberatungsunternehmen McKinnon&Clarke kauft für seine Kunden 
jährlich Energie im Wert für über 1 Milliarde Euro ein. Auf Grund 
ihrer langjährigen Erfahrung haben die Spezialisten die "Top Five" 
der gefährlichsten Vertragsklauseln erstellt, die für ein Unternehmen
ein besonders hohes Kostenrisiko darstellen:
  • Mindestverbrauch an Energie: Verträge enthalten häufig einen einzuhaltenden Mindestverbrauch an Energie, der aufgrund des Verbrauchs vom Vorjahr errechnet wird. Doch der tatsächliche Verbrauch kann angesichts der aktuellen Wirtschaftssituation deutlich davon abweichen. Hier rät McKinnon&Clarke zu einer genauen Prüfung und eventuell zu Anbietern mit flexibleren Konditionen.
  • Maximaler Verbrauch an Energie: Im Zuge der Wirtschaftskrise und zunehmender Rohstoffknappheit enthalten Verträge Klauseln über eine Obergrenze des Energieverbrauchs. Überschreitungen dieser Begrenzungen können ebenfalls teuer werden.
  • Automatische Vertragsverlängerung mit Preisanpassung: Was passiert mit den Energiepreisen bei einer automatischen Vertragsverlängerung? Viele Kunden gehen davon aus, dass die Energiepreise auch im automatisch verlängerten Vertrag gleich bleiben. Doch das ist häufig nicht der Fall. So können Verträge es einem Energieanbieter erlauben, nach der erfolgten automatischen Vertragsverlängerung eine Preisanpassung vorzunehmen. Oftmals erfolgt diese Preiserhöhung zu einem Zeitpunkt ungünstiger Marktbedingungen und meist sind auch die Reaktionszeiten sehr eingeschränkt.
  • Überprüfung der Kunden-Kreditwürdigkeit: In Verträgen sichern sich einzelne Anbieter das Recht zu, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu überprüfen. Dies erfolgt in der Praxis häufig erst nach der einseitigen Vertragsunterzeichnung durch den Kunden. Eine mangelhafte oder manchmal auch mittelmäßige Kreditwürdigkeit führt dann zu einem Nichtzustandekommen des Vertrages. Nicht selten hat der Kunde den anderen Anbietern bereits abgesagt und/oder die aktuellen Marktpreise sind bereits auf einem höheren Niveau. Im schlimmsten Fall kann dies auch zu einer fristlosen Auflösung eines laufenden Vertrages führen.
  • Verantwortung bei Lieferstopp: Wer übernimmt die Kosten bei einem Lieferstopp? Die Kostenübernahme ist in einem solchen Fall in der Regel per Gesetz geklärt, die Vertragsklauseln aber nicht immer eindeutig in diesem Sinne festgehalten. Auf jeden Fall lohnt es sich, diesen Punkt bereits zu Vertragsbeginn eindeutig geklärt zu haben.
"Diese fünf Klauseln begegnen uns immer wieder und bedeuten für 
Unternehmen zum Teil erhebliche Mehrkosten", erklärt Ralph Hauser, 
Business Manager Germany von McKinnon&Clarke. "Wir helfen Firmen, 
indem wir sie nicht nur vor diesen Risiken warnen. Wir beraten sie 
auch, ihre Lieferverträge so zu gestalten, dass sie zu stabilen 
Strompreisen einkaufen, Risiken ausgrenzen und im Bedarfsfall eine 
hohe Flexibilität haben, die Konditionen anzupassen oder den Anbieter
zu wechseln."
Über McKinnon&Clarke McKinnon&Clarke wurde 1976 in Großbritannien 
gegründet und ist heute einer der weltweit größten unabhängigen 
Energie-Berater. Das Unternehmen empfiehlt Kunden den Kauf von Gas 
und Elektrizität, aktuell in einem Gesamtwert von 1,3 Milliarden Euro
für Kunden in Großbritannien und Europa. McKinnon&Clarke beschäftigt 
weltweit über 300 Mitarbeiter, Analysten und Ingenieure. 
McKinnon&Clarke ist in Europa, Asien und Amerika aktiv, wodurch sich 
die Berater eine herausragende Expertise in monopolisierten, 
halb-liberalisierten und deregulierten Märkten erworben haben. 
McKinnon&Clarke ist anbieterunabhängig und berät in den Bereichen 
Elektrizität, Gas, Öl sowie Wasser und Abwasser, Energie- und 
Umweltservices und Entsorgung. Weitere Informationen finden sich im 
Internet unter: www.mckinnon-clarke.com

Kontakt:

Pleon C-Matrix
Alexander Fink
Stampfenbachstrasse 52
CH-8006 Zürich
Tel.: +41/43/300'56'60
Fax: +41/43/300'56'66
E-Mail: alexander.fink@pleon.com

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