Presserat begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Berlin (ots)
Der Deutsche Presserat begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Gesetzgebung zur Vorrats-datenspeicherung für verfassungswidrig erklärte. Die Mitglieder des Plenums, die am 3. März in Berlin zu ihrer Frühjahressitzung zusammentraten, appellieren an den Gesetzgeber, bei einem neuen Gesetz zur Speicherung von Verbindungsdaten unbedingt die schutzwürdigen Interessen der Journalistinnen und Journalisten zu berücksichtigen.
"Das Urteil war deshalb ein Erfolg für den Rechtsstaat und damit auch ein Erfolg für die Pressefreiheit. Journalisten und ihre Informanten dürfen nun bis auf weiteres wieder davon ausgehen, dass ihre Kommunikationsdaten nicht aus Sicherheitsgründen gespeichert werden", betonte Bernd Hilder, der neu gewählte Sprecher des Deutschen Presserats in Berlin. "Dem schleichenden Prozess der Entwertung des Quellenschutzes ist damit von verfassungsrechtlich höchster Stelle Einhalt geboten", so Hilder.
Das Verfassungsgericht rügte in seinem Urteil von Dienstag das bestehende Gesetz, weil es die Datensicherheit nicht in ausreichendem Maße berücksichtige und keine klaren Regelungen zur Verwendung der Telekommunikationsdaten vorschreibe. Die gespeicherten Verbindungsdaten der letzten sechs Monate müssten deshalb unverzüglich gelöscht werden, so das Bundesverfassungsgericht.
Der Presserat hatte schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung die negativen Auswirkungen für die Medienfreiheit in Deutschland angemahnt, da die Journalis-tinnen und Journalisten ihren Informanten keinen Schutz gewährleisten konnten.
Der verdachtslose staatliche Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von Journalisten schreckt Informanten massiv ab, da ihre Anonymität dadurch nicht mehr gesichert ist.
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