Aargauische Kantonalbank entscheidet sich für Teilnahme am US-Programm in Kategorie 2
Aarau (ots)
Die Aargauische Kantonalbank (AKB) hat sich entschieden, am US-Programm zur Beilegung des Steuerstreites mit den USA teilzunehmen und damit möglichst rasch Rechtssicherheit zu schaffen. Sie ordnet sich in der Kategorie 2 ein.
Die Aargauische Kantonalbank hat ihre Entscheidungen zur Mitwirkung am US-Programm und der gewählten Kategorie getroffen und dies der FINMA gemeldet. Bis zum 31. Dezember 2013 wird sie diese Entscheidungen auch dem US-Departement of Justice (DoJ) mitteilen.
Das Geschäftsvolumen der AKB mit US-Personen, d.h. mit Personen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Domizils bzw. Aufenthaltsortes oder anderen Gründen der US-Steuerpflicht unterliegen, liegt im Verhältnis zum gesamten Kundenvermögen im Promillebereich. Die AKB kann indes nicht ausschliessen, dass durch ihre Kunden allenfalls US-Steuerrecht verletzt worden ist. Damit ist nach dem kommunizierten Rechtsverständnis des DoJ zum US-Programm ein Entscheid für die Kategorie 3 oder 4 nicht möglich.
Bei einer Einordung in eine unzutreffende Kategorie oder bei einer Nichtteilnahme am Programm wäre eine mögliche Anklage seitens der US-Behörden im Raum gestanden. Dies hätte für die AKB in Bezug auf allfällige Rechtsrisiken eine lange Unsicherheit zur Folge gehabt sowie das bestehende grosse Vertrauen unserer Kunden in die AKB und damit das operative Tagesgeschäft belastet.
Die Teilnahme am Programm und die Einordnung in die Kategorie 2 basiert auf einer sorgfältigen Risiko- und Reputationsabwägung. "Der Entscheid entspricht unserem verantwortungsvollen Umgang mit strategischen und operationellen Risiken. Die AKB ist daran interessiert, allfällig bestehende Rechtsrisiken in einem geordneten Verfahren zu erledigen und möglichst rasch Rechtssicherheit zu erlangen", begründet Bankpräsident Dieter Egloff den Entscheid des Bankrates zur Teilnahme am US-Programm und der Einordnung in Kategorie 2.
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Aargauische Kantonalbank
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