Boni & Zack LLC ; Debevoise & Plimpton LLP
Autoren und Verleger werden derzeit offiziell über den Vergleich bezüglich Urheberrechten bei Google Buchsuche informiert
New York (ots/PRNewswire)
Der durch ein Gericht angeordnete Vorgang, in dem Autoren, Verleger und andere Urheberrechtsinhaber offiziell über den historischen Vergleich zur Sammelklage gegen Google Buchsuche benachrichtigt werden, ist in Gange.
Autoren und Verleger in der ganzen Welt erhalten per E-Mail und auf dem normalen Postweg detaillierte Informationen zu ihren Rechten und möglichen rechtlichen Schritten. Eine zusammenfassende Mitteilung wird in 218 Ländern in 72 Sprachen als eine Ergänzung zu den versandten Benachrichtigungen veröffentlicht. Teilnehmer der Sammelklage sollten die Seite http://www.googlebooksettlement.com besuchen, auf der sie die vollständigen Informationen erhalten, darin eingeschlossen die Mitteilung zum Vergleich bei Sammelklage sowie Stichtage.
The Authors Guild, die Association of American Publishers und Google verkündeten den vorgeschlagenen Vergleich Ende Oktober 2008. Der Vergleich, sobald er vom Gericht genehmigt wird, berechtigt Google, urheberrechtlich geschützte Bücher und Beilagen in den Vereinigten Staaten von Amerika einzuscannen und eine elektronische Datenbank von Büchern zu verwalten. Bei vergriffenen Büchern und, wenn es die Rechteinhaber erlauben, auch noch erhältlichen Bücher, wird Google die Möglichkeit haben, Zugriff auf einzelne Bücher und institutionelle Abonnements zur Datenbank zu verkaufen, sowie Werbung auf allen einem Buch gewidmeten Seiten einzublenden und die Bücher in anderer Weise kommerziell zu verwenden. Die Rechteinhaber können jederzeit, Google gegenüber, die Verwendungsweise ändern. Mittels eines Buchrechteregisters ("Register"), welches gemäss dem Vergleich eingerichtet wird, wird Google den Rechteinhabern 63% aller Einnahmen aus dieser Verwendung auszahlen. Durch den Vergleich werden für Rechteinhaber von Büchern und Beilagen, die Google vor dem 5. Mai 2009 einscannt, Auszahlungen bereitgestellt.
Der Vergleich kann auf die Rechte der Teilnehmer dieser Sammelklage Auswirkungen haben, sogar dann, wenn sie nicht gelten. All diejenigen, die aus diesem Vergleich austreten oder daran teilnehmen wollen, müssen ihren Antrag bis zum 5. Mai 2009 einreichen. Anträge auf Auszahlung für Bücher und Beilagen, die ab dem 5. Mai 2009 eingescannt werden, müssen bis zum 5. Januar 2010 eingereicht werden. Das Bundesbezirksgericht der Vereinigten Staaten von Amerika für den südlichen Bezirk von New York wird den Vergleich bei einem Fairness Hearing am 11. Juni 2009 entweder genehmigen oder verwerfen.
Die vollständigen Informationen zum Vergleich sind unter http://www.googlebooksettlement.com in 36 Sprachen erhältlich.
Pressekontakt:
Vertreter der Unterklasseautoren: Michael J. Boni und Joanne Zack,
Boni & Zack LLC, Bala Cynwyd, PA, +1-610-822-0200,
http://www.bonizack.com, bookclaims@bonizack.com; Vertreter der
Unterklasseherausgeber: Jeffrey P. Cunard und Bruce P. Keller,
Debevoise & Plimpton LLP, New York, NY, +1-212-909-6000,
http://www.debevoise.com, bookclaims@debevoise.com; oder Notice
Provider: Katherine Kinsella, Kinsella/Novak Communications LLC,
Washington, DC, +1-202-686-4111, http://www.kinsella-novak.com,
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