Die Kaimaninseln weiten die Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerinformationen auf 20 Länder, u. a. auf wichtige OECD-Handelspartner aus
George Town, Grand Cayman (ots/PRNewswire)
Die Regierung der Kaimaninseln gab heute bekannt, dass sie jetzt Vereinbarungen mit 20 Ländern, darunter den wichtigsten Handelspartnern der Kaimaninseln, über eine umfassende Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerinformationen abgeschlossen hat.
Irland, Japan, die Niederlande und Südafrika ergänzen jetzt die Liste der acht Ländern, die aufgrund eines unilateralen Verfahrens, das keines bilateralen Vertrages bedarf, durch Steuerinformationen nach den OECD-Standards unterstützt werden. Die Kaimaninseln haben darüber hinaus bereits acht bilaterale Steuerinformationsabkommen abgeschlossen, dazu zählen die jüngsten Verträge mit den nordischen Staaten sowie das Abkommen mit den USA aus dem Jahre 2001.
Das im Jahre 2008 eingeführte unilaterale Verfahren bietet den Kaimaninseln eine weitere Möglichkeit, die Selbstverpflichtung zur Transparenz und zum Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten umzusetzen.
"Die Kaimaninseln haben das unilaterale Verfahren der Informationsweitergabe in Steuerangelegenheiten vorsorglich und ergänzend zum bilateralen Verhandlungsprogramm eingeführt", sagte der ehrenwerte Kurt Tibbetts, Regierungschef der Kaimaninseln. "Wir können die Notwendigkeit, bei den Steuerinformationsabkommen schneller voranzukommen, durchaus nachvollziehen, auch wenn wir im Rahmen unseres bilateralen Programms unseren Partnern unter angemessenen Voraussetzungen einen schrittweise Verhandlungsansatz bieten. Wir sind jedoch zuversichtlich, diesen kontinuierlichen Ansatz auch weiterhin fortführen zu können."
Insgesamt decken die oben erwähnten Abkommen vier der sieben G-7-Staaten sowie 17 der 30 OECD-Mitgliedstaaten ab.
Auf der Grundlage des laufenden Verhandlungsprogramms, das derzeit OECD-Staaten (u. a. bedeutende Handelspartner) betrifft, die ihr Interesse an einer Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten zum Ausdruck gebracht haben, beabsichtigen die Kaimaninseln in den kommenden Monaten mit einer Reihe weiterer Länder, u. a. den noch fehlenden G-7-Ländern und fünf weiteren OECD-Mitgliedstaaten abzuschliessen.
Redaktionelle Hinweise - Die acht bilateralen Steuerinformationsabkommen der Kaimaninseln betreffen die folgenden Länder: Vereinigte Staaten, Dänemark, Färöer, Finnland, Grönland, Island, Norwegen und Schweden. - Die unilateralen Abkommen zur Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerinformationen der Kaimaninseln betreffen die 12 Länder Belgien, Deutschland, Grossbritannien, Irland, Japan, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, die slowakische Republik, Südafrika, die Schweiz und die Republik Tschechien. - Die Kaimaninseln haben aktiv am weltweiten OECD-Steuerforum teilgenommen und gehörten zu den ersten Rechtsgebieten ausserhalb der OECD, die im Jahre 2000 die Prinzipien der Transparenz und des Informationsaustauschs in Steuerangelegenheiten auf der Grundlage gleicher Voraussetzungen für alle übernommen hat. Infolgedessen waren die Kaimaninseln an der Entwicklung der OECD-Standards für den wirkungsvollen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten beteiligt und sind gemeinsam mit anderen OECD- und Nicht-OECD-Staaten Mitglied der Untergruppe "Gleiche Voraussetzungen für alle" des weltweiten Forums. - Abgesehen von den auf die OECD-Initiative zurückgehenden Abkommen haben die Kaimaninseln bilaterale Steuerverträge mit 27 EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen. Diese sehen vor, dass die Kaimaninseln Informationen über Zinserträge gemäss der Masszahlen der Europäischen Zinsbesteuerungsrichtlinie liefern. - Die für die Steuerkooperationsabkommen zuständige Behörde der Kaimaninseln ist die im Jahre 2005 auf Grund eines Gesetzes über die wirksame, internationale Kooperation in Steuerangelegenheiten (Tax Information Authority Law) ins Leben gerufene Tax Information Authority. Weitergehende Informationen zu dieser Behörde und ihrer Tätigkeit stehen unter www.tia.gov.ky zur Verfügung.
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