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BGH-Urteil: RTL und SAT1 scheitern mit dem Verbot von Online TV Rekorder shift TV

München (ots)

RTL und SAT1 sind heute vor dem Bundesgerichtshof
damit gescheitert, den Online TV Rekorder shift TV verbieten zu 
lassen. Auf die Revision der Beklagten shift.tv hat der BGH das 
Berufungsurteil aufgehoben und an das Berufungsgericht 
zurückverwiesen. RTL und SAT1, die seit vier Jahren versuchen shift 
TV verbieten zu lassen, mussten damit eine Niederlage hinnehmen.
Als Hauptfrage war zu klären, wer der Hersteller der Privatkopie 
sei. RTL und SAT1 sehen shift TV als Kopienersteller an und nicht den
einzelnen Nutzer, der per Mausklick den Aufzeichnungsprozess auslöst 
und komplett beherrscht. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum 
Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern "der
Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei, mit der Folge, 
dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen 
sei, liege [...] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung
zum privaten Gebrauch vor." Das Berufungsgericht, in diesem Fall das 
Oberlandesgericht Dresden muss nun klären, inwieweit shift TV die 
Vorraussetzung für eine unerlaubte Weitersendung erfüllt, nämlich 
dort, wo das Empfangssignal auf die Rekorder der Nutzer verteilt 
wird.
shift TV ( http://www.shift.tv ) ist ein Online TV Rekorder, der 
es Usern ermöglicht, mittels Webbrowser auf einen virtuellen 
Videorekorder zuzugreifen. Einmal angemeldet, kann der User seine 
Lieblingssendungen, Spielfilme aber auch Nachrichten aufzeichnen und 
zum Zeitpunkt seiner Wahl von jedem PC mit Internetanschluss in 
atemberaubender TV-Qualität als Streaming ansehen oder herunterladen.
Dabei steht ihm je nach Vertrag unterschiedlich viel Speicherplatz 
zur Verfügung, der die einzelnen Beiträge vorhält. Bis zu zehn Sender
werden parallel aufgezeichnet und die einzelnen Sendungen auf dem 
eigenen Personal Video Recorder (PVR) abgelegt.
Pressekontakt:

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c/o Netlantic GmbH
Michael Westphal -Gf-
Tel. 089-960570-0