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EANS-Adhoc: Weatherford bekommt von der SIX Swiss Exchange eine Verlängerung der Frist zur Veröffentlichung ihres Halbjahresberichts genehmigt

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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SIX Swiss Exchange 

26.09.2012

GENF, 26. Sept. 2012 -- Weatherford International Ltd. (NYSE /
Euronext Paris / SIX: WFT) gibt mit Freude bekannt, dass die SIX Swiss Exchange
Ltd. ihrem Ansuchen um einen Aufschub der Frist zur Veröffentlichung ihres
Halbjahresberichts für die erste Hälfte 2012 (des "Zwischenberichts") vom 30.
September 2012 auf 30. November 2012 stattgegeben hat. Weatherford kündigte am
24. Juli 2012 an, dass aufgrund der bereits früher avisierten signifikanten und
ungelösten Schwächen bei den internen Kontrollen der Finanzberichterstattung im
Zusammenhang mit den Ertragssteuern die Ergebnisse des zweiten Quartals auf Vor-
Steuer-Basis gemeldet wurden.

(Logo: http://photos.prnewswire.com/prnh/19990308/WEATHERFORDLOGO)

Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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Weatherford suchte formell um eine Verlängerung der für 30. September
angesetzten Frist für die Einreichung des Zwischenberichts an, um Zeit für die
Durchführung der angekündigten zusätzlichen Steuerbuchführungsverfahren, die
Vollendung der Anpassung der Ergebnisse der Vorperioden und die
Veröffentlichung ihrer Finanzergebnisse des ersten Halbjahres 2012 zu gewinnen.

Im Folgenden ein Auszug aus dem Genehmigungsschreiben von SIX betreffend die
beantragte Fristverlängerung:

"I. Die Verlängerung der Frist für die Veröffentlichung des Halbjahresberichts
2012 von Weatherford International Ltd. und die Einreichung dieses Berichts bei
der SIX Exchange Regulation bis spätestens 30. November 2012 wird unter
folgenden Auflagen und Bedingungen genehmigt:

a. SIX Swiss Exchange Ltd. behält sich das Recht vor, den Handel mit den
Effekten von Weatherford International Ltd. einzustellen, sollte der
Halbjahresbericht 2012 nicht bis 30. November 2012 veröffentlicht sein.

b. Weatherford International Ltd. muss bis 25. September 2012 eine Mitteilung
gemäß den Bestimmungen über die Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement
in Verbindung mit der Richtlinie über Ad hoc-Publizität) betreffend die
gegenwärtige Entscheidung veröffentlichen. Die Mitteilung muss den
vollständigen Wortlaut von Abschnitt I der gegenwärtigen Entscheidung und die
Gründe für den Aufschub des Zeitpunkts der Veröffentlichung des
Halbjahresberichts 2012 enthalten.

c. Weatherford International Ltd. muss eine Mitteilung gemäß den Bestimmungen
über die Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement in Verbindung mit der
Richtlinie über Ad hoc-Publizität) betreffend die Finanzergebnisse des dritten
Quartals 2012 veröffentlichen. Die Pressemitteilung muss die gleichen
Finanzdaten wie die am 24. Juli 2012 veröffentlichte Pressemitteilung über das
zweite Quartal 2012 enthalten. Darüber hinaus muss diese obligatorische
Mitteilung folgende Finanzdaten in Bezug auf das erste Halbjahr 2012 umfassen:
die Erfolgsrechnung, einschließlich aller Posten gemäß dem Format der US GAAP
bis zum "Ergebnis vor Steuern" (darunter Kosten und Ausgaben sowie sonstige
Ausgaben); Vor-Steuer-Informationen über "sonstigen Gesamterfolg" (z. B.
Währungsumrechnungsdifferenzen): Informationen über den Goodwill; Informationen
über "Finanzinstrumente und Derivate"; Angaben zu den "Segmentinformationen"
und zu "Streitigkeiten, Gerichtsverfahren und Eventualverbindlichkeiten".
Alternativ kann Weatherford die zusätzlichen Finanzdaten in Bezug auf den am
30. September 2012 zu Ende gehenden 9-Monate-Zeitraum vorlegen. Weatherford
International Ltd. muss diese Mitteilung veröffentlichen, sobald entsprechende
Informationen verfügbar sind."

Der Aufschub folgt auf bereits früher angekündigte vereinbarte Verlängerungen
der Frist, innerhalb der Weatherford die endgültigen Ergebnisse des zweiten
Quartals ihren Anlegern und Anleihegläubigern vorlegen sollte.

Wie bereits vom Unternehmen offengelegt, ist Weatherford bestrebt, binnen der
verlängerten, bis November laufenden Frist die Ergebnisse der früheren Perioden
anzupassen und die vollständigen Ergebnisse des zweiten Quartals einzureichen,
darunter die Einreichung des Quartalsberichts auf dem Formblatt 10-Q für den am
30. Juni 2012 zu Ende gehenden Zeitraum, sowie über das dritte Quartal Bericht
zu erstatten. Ob das Unternehmen sein Vorhaben in die Tat umsetzen kann oder
nicht, wird von den Ergebnissen zusätzlicher Steuerbuchführungsverfahren und
Verfahrensverbesserungen abhängen, und Weatherford kann nicht garantieren, dass
sie die Frist einhalten wird können.

Weatherford International Ltd. macht ihren Jahresbericht auf dem Formblatt 10-
K, ihre Quartalsberichte auf dem Formblatt 10-Q, die laufenden Berichte auf dem
Formblatt 8-K sowie die gemäß Paragraf 16 des U.S. Securities Exchange Act von
1934 eingereichten Berichte und Ergänzungen dieser Berichte, die der SEC
vorgelegt bzw. zur Verfügung gestellt wurden, kostenlos auf ihrer Website
zugänglich. Die Dokumente werden so schnell wie praktisch möglich
bereitgestellt, nachdem sie von Weatherford International Ltd. bei der SEC auf
elektronischem Weg eingereicht bzw. der Behörde vorgelegt wurden. Diese
Dokumente sind auf der Website von Weatherford International Ltd. unter
www.weatherford.com in der Rubrik "Investor Relations" abrufbar. Die SEC
betreibt zudem eine Website, die Berichte, Vollmachtsanweisungen und weitere
Informationen zu Emittenten enthält, die ihre Unterlagen elektronisch bei der
SEC einreichen. Diese Angaben können in elektronischer Form auf der Homepage
der SEC unter http://www.sec.gov abgerufen werden.

Kostenlose Kopien der obigen Unterlagen können auch telefonisch oder
schriftlich unter folgender Adresse bestellt werden:


                    Weatherford International Ltd.
                    Investor Relations
                    4-6 Rue Jean-Francois Bartholoni
                    1204 Genf, Schweiz



Rückfragehinweis:
Ansprechpartner:    John H. Briscoe                 +1.713.836.4610
                    Senior Vice President
                    und Chief Financial Officer

                    Karen David-Green               +1.713.836.7430
                    Vice President - Anlegerpflege

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Weatherford International Ltd.
             Rue Jean-Francois Bartholoni 4-6
             CH-1204 Geneva
Telefon:     +41.22.816.1500
FAX:         +41.22.816.1599
Email:        karen.david-green@weatherford.com
WWW:         http://www.weatherford.com
Branche:     Öl und Gas Exploration
ISIN:        CH0038838394
Indizes:     
Börsen:      Main Standard: SIX Swiss Exchange, Börse: New York, Euronext Paris 
Sprache:    Deutsch

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