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EANS-Adhoc: SIX SWISS EXCHANGE GEWÄHRT WEATHERFORD INTERNATIONAL LTD. FRISTVERLÄNGERUNG ZUR VORLAGE DES ZWISCHENBERICHTS

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sonstiges/Sonstiges/Weatherford - FRISTVERLÄNGERUNG
29.11.2012


GENF, 29. Nov. 2012 -- Weatherford International Ltd. (NYSE / Euronext Paris /
SIX: WFT) ist erfreut bekannt zu geben, dass SIX Swiss Exchange Ltd.
Weatherfords Antrag auf Fristverlängerung zur Vorlage des halbjährlichen
Zwischenberichts für die erste Jahreshälfte 2012 bis zum 17. Dezember 2012
zugestimmt hat.

(Logo: http://photos.prnewswire.com/prnh/19990308/WEATHERFORDLOGO)

Wie bereits gemeldet geht Weatherford davon aus, ein berichtigtes Formular 10-K
für das Jahr 2011 und ein berichtigtes Formular 10-Q für das erste Quartal 2012
vorzulegen, in denen Anpassungen an vorherigen Berichtszeiträumen enthalten
sind, die im Zuge der eingehenden Überprüfung der bisherigen Verfahren zur
Ertragssteuerbilanzierung des Unternehmens vorgenommen wurden. Darüber hinaus
beabsichtigt das Unternehmen, berichtigte 10-Q-Formulare für das zweite und
dritte Quartal 2012 vorzulegen, an denen ebenfalls Änderungen vorgenommen
wurden. Das Formular 10-Q des zweiten Quartals entspricht dem von SIX
angeforderten Zwischenbericht.

Im Geschäftsbericht vom 12. November wies das Unternehmen darauf hin, dass es
bei der buchhalterischen Erfassung der Ertragssteuer in vorherigen
Berichtszeiträumen zu mehreren Fehlern gekommen sei, die sich auf einen
Gesamtwert von 150 Mio. USD belaufen. Diese Zahl konnte im Zuge der bisherigen
Untersuchung des Unternehmens bestätigt werden.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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Weatherford wird die Berichte vorlegen, sobald sie fertiggestellt sind und
unsere unabhängigen Prüfer ihre Audit- und Prüfverfahren abgeschlossen haben.
Weatherford geht davon aus, alle Berichte innerhalb der verlängerten Frist
vorlegen zu können.

Aufgrund der gewährten Fristverlängerung durch die SIX ist das Unternehmen zur
Veröffentlichung des folgenden Textes verpflichtet:


I.  Der Fristverlängerung zur Publikation des Halbjahresberichts 2012 
    von Weatherford International Ltd. und dessen Vorlage bei der SIX 
    Exchange Regulation bis spätestens zum 17. Dezember 2012 wird unter 
    folgender Bedingung zugestimmt

    Entsprechend den gültigen Bestimmungen der Ad-hoc-Publizität (Art. 
    53 Kotierungsreglement in Verbindung mit der Ad-hoc-Publizitäts-
    Richtlinie) muss Weatherford International Ltd. noch vor 
    Handelsbeginn am 29. November 2012 eine Mitteilung bezüglich der 
    vorliegenden Entscheidung veröffentlichen. Neben dem vollständigen 
    Text aus den Abschnitten I und II der vorliegenden Entscheidung 
    muss die Mitteilung auch eine Begründung für die verspätete Vorlage 
    des Halbjahresberichts 2012 enthalten.

II. Sollte der Halbjahresbericht 2012 nicht bis zum 17. Dezember 2012 
    veröffentlicht werden, wird der Handel mit Wertpapieren von 
    Weatherford International Ltd. [an der SIX Stock Exchange] mit 
    Wirkung zum 18. Dezember 2012 bis zur Publikation des 
    Halbjahresberichts 2012 eingestellt.



Weatherford ist ein multinationaler Ölfeld-Dienstleister mit Sitz in der
Schweiz. Das Unternehmen zählt zu den weltgrößten Anbietern von innovativen
mechanischen Lösungen, Technologien und Dienstleistungen für die Bohr- und
Produktionssektoren der Erdöl- und Erdgasindustrie. Weatherford ist in über 100
Ländern vertreten und beschäftigt mehr als 60.000 Mitarbeiter weltweit.


         Weatherford International Ltd. 
         Anlegerpflege
         4-6 Rue Jean-Francois Bartholoni
         1204 Genf, Schweiz





    Ansprechpartner:   John H. Briscoe                +1.713.836.4610
                       Senior Vice President und 
                       Chief Financial Officer 

                       Karen David-Green              +1.713.836.7430
                       Vice President - Anlegerpflege 
                            




Vorausschauende Aussagen 
Diese Pressemitteilung sowie die Dokumente, auf die an dieser Stelle verwiesen
wird, enthalten vorausschauende Aussagen im Sinne des US-amerikanischen Private
Securities Litigation Reform Act von 1995. Auch die in dieser Pressemitteilung
angekündigte Telefonkonferenz könnte vorausschauende Aussagen beinhalten. Hierzu
zählen Aussagen über den Umfang zukünftiger Erträge, Umsätze, Ausgaben, Margen,
Investitionen, Veränderungen des Umlaufvermögens, Cashflows, Steueraufwendungen,
effektiver Steuersätze und Nettogewinne. Hinzu kommen die allgemeinen Aussichten
von Geschäften mit Ölfeld-Dienstleistungen, insbesondere hinsichtlich unseres
eigenen Geschäfts sowie Aussagen über die zeitliche Verfügbarkeit bzw. den
Inhalt von Finanzinformationen, die das Unternehmen für den laufenden
Berichtszeitraum bei der SEC hinterlegen wird. Darüber hinaus sind Aussagen
jeglicher Art über den Ausgang oder den potenziellen zukünftigen Ausgang unserer
laufenden Bemühungen zur Beseitigung des erheblichen Mangels unserer internen
Kontrollen zur Bilanzierung von Ertragssteuern vorausschauender Natur. Dies gilt
auch bezüglich unserer Einschätzung des bisherigen Erfolges vergangener
Bemühungen. Angesichts der gegenwärtigen makroökonomischen Unsicherheit fällt es
in einer zyklischen Branche naturgemäß schwer, Prognosen oder sonstige
vorausschauende Aussagen zu treffen. Derartige Aussagen beruhen auf den
gegenwärtigen Einschätzungen der Geschäftsleitung von Weatherford und
unterliegen bedeutenden Risiken, Annahmen und Unwägbarkeiten. Zu diesen zählen
die Fähigkeit des Unternehmens, alle erforderlichen Prozesse zur
Veröffentlichung überarbeiteter Geschäftsberichte erfolgreich abzuschließen,
darunter auch der Erhalt eines Bestätigungsvermerks von unabhängigen
Wirtschaftsprüfern; das Unvermögen des Unternehmens, interne Kontrollverfahren
auszuarbeiten oder zu verbessern, um den festgestellten Unstimmigkeiten Rechnung
zu tragen; die betrieblichen Folgen der Einhaltung von Rechts- und internen
Kontrollvorschriften sowie der Ausbesserung und Beseitigung von Mängeln
einschließlich der Aufdeckung von Fehlverhalten, Missbrauch oder der Umgehung
interner Kontrollen; Schwierigkeiten bei der Kostenkontrolle, darunter auch
bezüglich der anfallenden Kosten zur Einhaltung von Rechts- und internen
Kontrollvorschriften sowie der Ausbesserung und Beseitigung von Mängeln; die
Folgen von Veränderungen in der Geschäftsleitung bzw. des Personalbestands; die
Konsequenzen der allgemeinen politischen, ökonomischen und marktwirtschaftlichen
Bedingungen auf die Ergebnisprognosen des Unternehmens; die Möglichkeit, dass
das Unternehmen nicht dazu in der Lage ist, die erwarteten Umsätze aus
bestehenden und zukünftigen Aufträgen zu erwirtschaften; die Auswirkungen von
Wechselkursschwankungen auf die Geschäfte des Unternehmens; die Fähigkeit des
Unternehmens, sein Personal effektiv einzusetzen, um Kosten einzusparen; die
Kosten und Verfügbarkeit von Rohstoffen; die Fähigkeit des Unternehmens, seine
Lieferkette und Geschäftsprozesse wirksam zu steuern; die Fähigkeit des
Unternehmens, neue Technologien zu verwerten; die Frage, ob das Unternehmen die
erwarteten Vorteile aus dem Umzug seiner zuvor in Bermuda ansässigen
Muttergesellschaft realisieren kann; die Fähigkeit des Unternehmens, die
erwarteten Vorteile aus Übernahmen und Veräußerungen zu realisieren; die Folgen
einer Konjunkturschwäche innerhalb der Branche für den Buchwert des Firmenwerts;
die Auswirkungen von Witterungsbedingungen auf das operative Geschäft des
Unternehmens; die Auswirkungen der Öl- und Erdgaspreise sowie der
vorherrschenden weltweiten Wirtschaftsbedingungen auf die Bohraktivität; die
Folgen der Turbulenzen an den Kreditmärkten für die Fähigkeit des Unternehmens,
sich mithilfe von Zins- und Devisenswaps gegen Risiken abzusichern; das Ergebnis
laufender behördlicher Ermittlungen, darunter auch die Untersuchung der Umstände
im Zusammenhang mit dem erheblichen Mangel des Unternehmens bezüglich seiner
internen Kontrollen zur Bilanzierung von Ertragssteuern durch die
US-Börsenaufsicht; das Ergebnis schwebender Verfahren, darunter Aktionärsklagen
im Zusammenhang mit dem erheblichen Mangel des Unternehmens bezüglich seiner
internen Kontrollen zur Bilanzierung von Ertragssteuern und der rückwirkenden
Neufassung früherer Geschäftsberichte; das zukünftige Preisniveau von Rohöl und
Erdgas; die Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen; das
Preisniveau unserer Produkte und Dienstleistungen; der Nutzungsgrad unserer
Anlagen; die Effektivität unserer Lieferkette; witterungsbedingte Störungen und
sonstige betriebliche und außerbetriebliche Risiken, die in unserem jüngsten
Bericht auf Formular 10-K und weiteren Eingaben bei der US-Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission) näher erläutert werden. Sollten diese
Risiken oder Unwägbarkeiten in einem oder gleich in mehreren Fällen eintreten
oder sich die ihnen zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen,
könnten tatsächliche Ergebnisse in erheblichem Umfang von den Angaben in
vorausschauenden Aussagen abweichen. Wir lehnen jede Verpflichtung zur Korrektur
oder Aktualisierung vorausschauender Aussagen ab - sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder sonstiger Umstände - sofern dies laut
Bundeswertpapiergesetz nicht ausdrücklich erforderlich ist.


Rückfragehinweis:
Ansprechpartner:       John H. Briscoe                +1.713.836.4610
                       Senior Vice President und 
                       Chief Financial Officer 

                       Karen David-Green              +1.713.836.7430
                       Vice President - Anlegerpflege

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Weatherford International Ltd.
             Rue Jean-Francois Bartholoni 4-6
             CH-1204 Geneva
Telefon:     +41.22.816.1500
FAX:         +41.22.816.1599
Email:        karen.david-green@weatherford.com
WWW:         http://www.weatherford.com
Branche:     Öl und Gas Exploration
ISIN:        CH0038838394
Indizes:     
Börsen:      Main Standard: SIX Swiss Exchange, Börse: New York, Euronext Paris 
Sprache:    Deutsch

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