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CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH

EANS-News: Bekanntmachung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der COMPUTERLINKS AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting)

München (euro adhoc) -

  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Aktien/Beteiligungen/Börse/Unternehmen
Delisting-Abfindungsangebot
Mit Schreiben vom 3. Juni 2009 hat die Frankfurter Wertpapierbörse 
der ComputerLinks AG mitgeteilt, dass die Zulassung der auf den 
Inhaber lautenden Stammaktien zum regulierten Markt (General 
Standard) gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und
§ 61 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 BörsO widerrufen und mit Ablauf des 3. 
September 2009 wirksam wird.
Mit Ablauf des 3. September 2009 wird damit die Notierung der Aktien 
der COMPUTERLINKS AG an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt.
Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH ("CSS GmbH") hat den
Aktionären der COMPUTERLINKS AG ein Delisting-Abfindungsangebot 
unterbreitet. Darin bietet die CSS GmbH allen übrigen Aktionären der 
COMPUTERLINKS AG an, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 
COMPUTERLINKS AG (WKN: 544880 / ISIN: DE0005448807) mit einem 
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 
("COMPUTERLINKS-Aktie") zum Kaufpreis von EUR 16,54 je 
COMPUTERLINKS-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen des 
Delisting-Abfindungsangebots vom 30. Oktober 2008 zu erwerben. Die 
Annahmefrist des Delisting-Abfindungsangebots begann mit 
Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Frankfurter 
Wertpapierbörse. Die Annahmefrist endet mit Ablauf von zwei Monaten 
nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung gemäß dem 
vorstehenden Satz. Wird ein Antrag auf gerichtliche Überprüfung der 
Höhe der Abfindung im Spruchverfahren gestellt, endet die Frist nach 
Ablauf von zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Entscheidung für den
zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger 
bekanntgemacht worden ist. Die Annahmefrist des 
Delisting-Abfindungsangebots endet damit frühestens am 3. August 
2009, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main.
Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot annehmen wollen, 
sollten sich mit eventuellen Fragen bezüglich der Annahme des 
Angebots und dessen technischer Abwicklung an ihr jeweiliges 
depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen ("Depotbank") 
wenden.
Die Depotbank wird über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung
des Delisting-Abfindungsangebot informiert sein und ist gehalten, 
Kunden, die in ihrem Depot COMPUTERLINKS-Aktien halten, über das 
Delisting-Abfindungsangebot und die für dessen Annahme erforderlichen
Schritte zu informieren.
Die CSS GmbH hat die Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, Köln, ("Sal. 
Oppenheim") mit der wertpapiertechnischen Abwicklung des 
Delisting-Abfindungsangebots beauftragt. Sal. Oppenheim führt für die
CSS GmbH ein entsprechendes Aktiendepot, auf dem die durch die 
Aktionäre der COMPUTERLINKS AG eingelieferten COMPUTERLINKS-Aktien 
verbucht werden.
Die Aktionäre können das Delisting-Abfindungsangebot nur dadurch 
annehmen, dass sie bis zum Ablauf der Annahmefrist die Annahme für 
eine in der Annahmeerklärung anzugebende Anzahl von 
COMPUTERLINKS-Aktien gegenüber ihrer Depotbank erklären. Die 
Depotbanken sind verpflichtet, die Annahmeerklärung und die 
COMPUTERLINKS-Aktien, für die das Delisting-Abfindungsangebot 
angenommen wurde, unverzüglich an Sal. Oppenheim zu liefern.
Die Annahme des Angebots wird mit der Übertragung der 
COMPUTERLINKS-Aktien auf das Aktiendepot der CSS GmbH bei der Sal. 
Oppenheim wirksam. Das Eigentum an den COMPUTERLINKS-Aktien und alle 
Rechte an diesen gehen automatisch nach Einbuchung der 
COMPUTERLINKS-Aktien Zug um Zug gegen Zahlung des vollen auf die 
COMPUTERLINKS-Aktien entfallenden Angebotspreises auf die CSS GmbH 
über. Sal. Oppenheim wird auf Anweisung der CSS GmbH sämtliche 
Zahlungen leisten und für die ordnungsgemäße Übertragung der 
COMPUTERLINKS-Aktien auf das Depot der CSS GmbH sorgen. Die 
Gutschrift des Angebotspreises erfolgt voraussichtlich 4-8 
Bankarbeitstage nach Eingang der COMPUTERLINKS-Aktien bei Sal. 
Oppenheim.
Hinweise für Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot nicht 
annehmen Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot nicht 
annehmen, sollten bei ihrer Entscheidung das Folgende 
berücksichtigen: a) COMPUTERLINKS-Aktien können nur noch bis zum 
Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung zum regulierten Markt
der Frankfurter Wertpapierbörse unter ISIN DE0005448807, WKN 544880 
gehandelt werden. Mit Ablauf des 3. September 2009 wird die Notierung
der Aktien der COMPUTERLINKS AG an der Frankfurter Wertpapierbörse 
eingestellt. b) Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung 
ist nicht auszuschließen, dass sich die Zahl der im Streubesitz 
gehaltenen COMPUTERLINKS-Aktien weiter verringert und es 
infolgedessen zu einer Einschränkung der Liquidität der 
COMPUTERLINKS-Aktien bzw. zu starken Kursschwankungen kommen kann. 
Durch eine verminderte Liquidität kann der Fall eintreten, dass 
Orders nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. c) Der 
gegenwärtige Börsenkurs der COMPUTERLINKS-Aktien reflektiert 
möglicherweise die Tatsache, dass die COMPUTERLINKS AG am 5. 
September 2008 ihre Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und 
Gewinnabführungsvertrags mit der CSS GmbH und am 24. Oktober 2008 
ferner die Absicht der Durchführung eines Delisting veröffentlicht 
hat. Es ist ungewiss, ob nach Durchführung des Delisting der Wert der
COMPUTERLINKS-Aktie weiterhin auf derzeitigem Niveau liegen wird. d) 
Es könnten bei der COMPUTERLINKS AG weitere Strukturmaßnahmen 
durchgeführt werden. So könnte die Hauptversammlung der COMPUTERLINKS
AG auf Verlangen eines Aktionärs der mehr als 95 % des Grundkapitals 
der Gesellschaft hält, bei Vorliegen der entsprechenden weiteren 
rechtlichen Voraussetzungen, die Übertragung der Aktien der übrigen 
Aktionäre auf die CSS GmbH gegen Gewährung einer angemessenen 
Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen. Für die Höhe der zu 
gewährenden Barabfindung sind die Verhältnisse der COMPUTERLINKS AG 
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
maßgeblich. Der Betrag dieser angemessenen Barabfindung - der in 
einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden könnte -, könnte
dem in diesem Delisting-Abfindungsangebot gebotenen Angebotspreis 
entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger sein. Das 
Delisting-Abfindungsangebot ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 
7. November 2008 als Anlage zur Einladung zur außerordentlichen 
Hauptversammlung der COMPUTERLINKS AG bekanntgemacht worden. 
Abschriften des Abfindungsangebots werden bei der Sal. Oppenheim jr. 
& Cie. KGaA, Equity Capital Markets, Unter Sachsenhausen 4, 50667 
Köln, Telefax +49 (0) 221 145 1847, ("Sal. Oppenheim") zur 
kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Für den vollständigen Wortlaut 
des Delisting-Afindungsangebots verweisen wir auf diese 
Veröffentlichungen.
München, im Juni 2009
CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH
Die Geschäftsführung

Rückfragehinweis:

Nicholas Wenzel
CNC - Communications & Network Consulting AG
Tel: +49 172 831 9266
E-Mail: nicholas.wenzel@cnc-communications.com

Branche: Informationstechnik
ISIN: DE0005448807
WKN: 544880
Index: CDAX
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