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Presserechtliche Information
Johannes B. Kerner

Berlin (ots)

Aus Anlass der heutigen Berichterstattung in BUNTE und BILD über unseren Mandanten Johannes B. Kerner weisen wir darauf hin, dass wir sowohl Herrn Kerner als auch Frau S., die mit ihm Gegenstand der Boulevardberichterstattung ist, in ihren persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Die entsprechende Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Frau S. muss eine Veröffentlichung ihres Namens und/oder ihres Bildes sowie weitere Details über ihre Person nicht hinnehmen. Sie ist keine Person der Zeitgeschichte. Damit bedarf die Verbreitung ihres Bildnisses und/oder weiterer Details über ihre Person im Zusammenhang mit einer Berichterstattung in den Boulevardmedien ihrer Zustimmung. Diese wurde nicht erteilt.

Gleiches gilt für die Berichterstattung in Bezug auf Herrn Kerner, die über den Umstand der Behauptung einer Eheschließung hinausgeht. Bekanntermaßen müssen auch Prominente aufgrund des für sie bestehenden Schutzes der Privat- und Intimsphäre die Verbreitung von Details über familiäre Angelegenheiten nicht hinnehmen. Herr Kerner hat sich zu dem Sachverhalt nirgendwo geäußert und wird dieses auch nicht tun.

Wir bitten daher auch von diesbezüglichen Anfragen Abstand zu nehmen und die entsprechenden Hinweise zu beachten. Wir sind beauftragt, gegen die genannten Medien wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten sämtliche presserechtlichen Schritte einzuleiten.

Professor Dr. Christian Schertz

Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Prof. Dr. Christian Schertz
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel.: 030 88 00 15 0
Fax: 030 88 00 15 55
E-Mail: cs@schertz-bergmann.de

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  • 06.02.2024 – 17:19

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    Berlin (ots) - Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass wir in Zukunft die persönlichkeitsrechtlichen Interessen von Jürgen Klopp insbesondere in Bezug auf seine Privatsphäre vertreten werden. So wurde aktuell durch die Zeitschrift BUNTE detailliert über die privaten Wohnverhältnisse unseres Mandanten berichtet, was eklatant rechtswidrig ist. Wir sind daher auch beauftragt, gegen die Zeitschrift BUNTE entsprechende presserechtliche Schritte einzuleiten. Der Fall ...