CSU-Landesgruppe/Silberhorn: Bundestag in Europapolitik substanziell stärken
Berlin (ots)
Zur Debatte über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Vertrag von Lissabon erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eröffnet die einmalige Chance, die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten grundlegend neu zu gestalten. Das Zusammenspiel von Parlament und Regierung muss dabei vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Unmissverständlich hat das Bundesverfassungsgericht angemahnt, dass Bundestag und Bundesrat die Integrationsverantwortung tragen und wahrnehmen müssen. Europapolitik muss deshalb zur Innenpolitik und zur Sache der Parlamente werden.
Das Grundgesetz beinhaltet in Artikel 23 bislang lediglich rudimentäre Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat im Hinblick auf das Verhalten der Bundesregierung im Rat. Parlamentarische Stellungnahmen muss die Bundesregierung nur berücksichtigen, nicht aber beachten. Damit haben Bundestag und Bundesrat nur Petitionsrechte gegenüber der Bundesregierung. Dies widerspricht dem Geist und der Zielrichtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das die zentrale Verantwortung für die europäische Integration bei Bundestag und Bundesrat verortet.
Der Tragweite des Lissabon-Urteils kann daher eine bloße Änderung des Begleitgesetzes zum Vertrag von Lissabon nicht gerecht werden. Vielmehr ist es notwendig, die Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat nach Artikel 23 des Grundgesetzes selbst zu ändern. Hier handelt es sich ohnehin um die am meisten missglückte Regelung des Grundgesetzes - unübersichtlich, unverständlich und weitgehend wirkungslos.
Abhilfe bietet das in Österreich seit langem problemlos praktizierte Modell: Danach sind parlamentarische Stellungnahmen für die Bundesregierung grundsätzlich verbindlich. Eine Abweichung ist nur möglich, wenn zwingende außen- und integrationspolitische Gründe dies erfordern. Damit bleibt die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung ausreichend gewahrt. Die CSU-Landesgruppe vertritt diese Forderung seit vielen Jahren. Sie ist bereits in einem gemeinsamen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom Januar 2005 (Bundestags-Drucksache 15/4716) enthalten.
Wir arbeiten konstruktiv und ergebnisorientiert daran, die Rolle des Bundestages in EU-Angelegenheiten substanziell zu stärken. Wir haben dazu sehr klare Erwartungen, die wir zügig konkretisieren werden.
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