Lommen, Abdo, Cole, King & Stageberg, P.A.
Mitteilung von Lommen, Abdo, Cole, King & Stageberg, P.A. zur Sammelklage im Rechtsstreit um "Light"-Zigaretten in Minnesota
Minneapolis (ots/PRNewswire)
Das Gericht ordnete im Fall Curtis et al. gegen Altria Group, Inc. und Philip Morris USA, Inc. et al. unter dem Aktenzeichen Nr. 27-CV-01-18042 (Klage vom 28.11.2001) eine Sammelklagen-Mitteilung an.
Falls Sie irgendwann vor dem 30. November 2004 Zigaretten der Marke Marlboro Lights in Minnesota gekauft haben, könnte die vorliegende Sammelklagen-Mitteilung Sie in Ihren Rechten betreffen.
Unter dem Aktenzeichen Nr. 27-CV-01-18042 ist im Bezirk Hennepin in Minnesota vertreten von Curtis et al. eine Sammelklage bezüglich der Vermarktung, Werbung und Absatzförderung von Zigaretten der Marke Marlboro Lights gegen Altria Group, Inc. und Philip Morris USA, Inc. anhängig. Die vorliegende Mitteilung soll Sie über die Entscheidung des Gerichts, die Klägergruppe zuzulassen, über die von den Klägern vorgebrachten Anschuldigungen und Ihre eigenen Rechte, der Klägergruppe beizutreten bzw. ihr fern zu bleiben, unterrichten.
Die vorliegende Mitteilung erläutert den Fall, erklärt Ihnen Ihre Rechte und Pflichten und auch, was Sie tun müssen, um an dem Prozess teilzunehmen bzw. nicht teilzunehmen.
SIND SIE VON DEM FALL BETROFFEN?
Zur Klägergruppe gehören alle Personen, die seit dem Datum, an dem Zigaretten der Marke Marlboro Lights des Beklagten in Minnesota erstmals verkauft wurden bis zum Datum der Beurkundung der Klägergruppe (29. November 2004), Zigaretten der Marke Marlboro Lights des Beklagten in Minnesota zum persönlichen Gebrauch gekauft haben.
Deshalb gehören Sie, ganz unabhängig davon, wo Sie ansässig sind, zur Klägergruppe, falls Sie irgendwann vor dem 30. November 2004 in Minnesota Zigaretten der Marke Marlboro Lights für den persönlichen Gebrauch gekauft haben.
WORUM GEHT ES IN DEM FALL?
Die Kläger behaupten, dass die Beklagten in dem der Sammelklage zugrundeliegenden Zeitraum in Minnesota mithilfe irreführender Werbe-, Marketing- und Verkaufsförderungsmassnahmen Raucher über die Abgabe von Teer und Nikotin der Zigaretten der Marke Marlboro Lights in die Irre führten. Die Kläger bemühen sich um Geldzahlung aus den in dem der Sammelklage zugrundeliegenden Zeitraum erzielten Verkaufserlösen der Zigaretten der Beklagten. Der Fall umfasst keine Forderungen wegen Personenschäden bzw. widerrechtlicher Tötung. Die Beklagten leugnen, Fehlinterpretationen zu den Zigaretten der Marke Marlboro Lights gemacht zu haben und bestreiten die Rechtmässigkeit der Sammelklage.
Die Kläger können den Prozess gewinnen oder verlieren. Das Gericht hat zu den Forderungen der Kläger und der Verteidigung der Beklagten in der Sache selbst bisher nicht entschieden. Die Kläger werden Ihre Forderungen im Prozess unter Beweis stellen müssen.
Folgende Anwaltskanzleien vertreten die Kläger als Gruppenanwälte: Pearson, Randall, Schumacher & LaBore, P.A., 100 South Fifth Street, Suite 1025, Fifth Street Towers, Minneapolis, MN 55402; Lommen, Abdo, Cole, King & Stageberg, P.A., Suite 2000, IDS Center, 80 South Eighth Street, Minneapolis, MN 55402; Martha K. Wivell, Esq., 219 River Street, Suite 105, P.O. Box 339, Cook, MN 55723 und als Anwälte: Sheller, P.C., 1528 Walnut Street, Philadelphia, PA 19102; Williams, Cuker & Berezofsky, 210 Lake Drive East, Suite 101, Cherry Hill, NJ 08002 und Williams, Cuker & Berezofsky, 1617 J.F.K. Boulevard, Suite 800, Philadelphia, PA 19103.
Falls die Gruppenanwälte eine Verurteilung erwirken, können sie das Gericht wegen der Zahlung einer angemessenen Anwaltsgebühr und -kosten anrufen. Sie selbst müssen keinen Anwalt beauftragen. Falls Sie dies jedoch dennoch tun, sind Sie auch selbst für die Zahlung der Anwaltsgebühren verantwortlich. Sie können bei Gericht beantragen, bei der Klage als namentlicher Vertreter der Klägergruppe persönlich einzugreifen bzw. zu erscheinen.
SIE KÖNNEN SICH AUS DER KLÄGERGRUPPE AUSSCHLIESSEN.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie Mitglied der Klägergruppe bleiben möchten oder nicht. Falls Sie Mitglied der Klägergruppe bleiben möchten, müssen Sie zunächst nichts weiter unternehmen. Falls Sie Mitglied der Klägergruppe bleiben, sind Sie an alle Beschlüsse des Gerichts gebunden und können künftig keine Forderungen auf Grundlage der in diesem Prozess erhobenen Behauptungen stellen.
Falls Sie nicht wünschen, Mitglied der Klägergruppe zu bleiben, müssen Sie bis zum 4. September 2009 (Datum des Poststempels) an die unten angegebene Adresse schriftlich eine Bestätigung schicken, dass Sie aus der Klägergruppe austreten möchten. Falls Sie auf eigenen Wunsch aus der Klägergruppe austreten, werden Sie im Erfolgsfall der Klage nicht an den Erstattungen im Namen der Klägerklasse beteiligt und sind auch nicht an die Beschlüsse bzw. Urteile des Gerichts in der Angelegenheit gebunden.
Um sich aus der Klägergruppe auszuschliessen, schreiben Sie bitte an: Light Cigarette Litigation, Pearson, Randall, Schumacher & LaBore, P.A., 100 South Fifth Street, Suite 1025, Fifth Street Towers, Minneapolis, MN 55402. Weitergehende Informationen stehen auf der Website unter http://www.MinnesotaLightCigaretteLitigation.com zur Verfügung. WENDEN SIE SICH BITTE NICHT DIREKT AN DAS GERICHT.
Pressekontakt:
Ehrich L. Koch von Lommen, Abdo, Cole, King & Stageberg, P.A., Tel.:
+1-612-336-9306, E-Mail: ehrich@lommen.com