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Lommen, Abdo, Cole, King & Stageberg, P.A.

Mitteilung von Lommen, Abdo, Cole, King & Stageberg, P.A. zur Sammelklage im Rechtsstreit um "Light"-Zigaretten in Minnesota

Minneapolis (ots/PRNewswire)

Das Gericht ordnete im Fall Curtis et al. gegen Altria Group,
Inc. und Philip Morris USA, Inc. et al. unter dem Aktenzeichen Nr.
27-CV-01-18042 (Klage vom 28.11.2001) eine Sammelklagen-Mitteilung
an.
Falls Sie irgendwann vor dem 30. November 2004 Zigaretten der
Marke Marlboro Lights in Minnesota gekauft haben, könnte die
vorliegende Sammelklagen-Mitteilung Sie in Ihren Rechten betreffen.
Unter dem Aktenzeichen Nr. 27-CV-01-18042 ist im Bezirk Hennepin
in Minnesota vertreten von Curtis et al. eine Sammelklage bezüglich
der Vermarktung, Werbung und Absatzförderung von Zigaretten der Marke
Marlboro Lights gegen Altria Group, Inc. und Philip Morris USA, Inc.
anhängig. Die vorliegende Mitteilung soll Sie über die Entscheidung
des Gerichts, die Klägergruppe zuzulassen, über die von den Klägern
vorgebrachten Anschuldigungen und Ihre eigenen Rechte, der
Klägergruppe beizutreten bzw. ihr fern zu bleiben, unterrichten.
Die vorliegende Mitteilung erläutert den Fall, erklärt Ihnen Ihre
Rechte und Pflichten und auch, was Sie tun müssen, um an dem Prozess
teilzunehmen bzw. nicht teilzunehmen.
SIND SIE VON DEM FALL BETROFFEN?
Zur Klägergruppe gehören alle Personen, die seit dem Datum, an
dem Zigaretten der Marke Marlboro Lights des Beklagten in Minnesota
erstmals verkauft wurden bis zum Datum der Beurkundung der
Klägergruppe (29. November 2004), Zigaretten der Marke Marlboro
Lights des Beklagten in Minnesota zum persönlichen Gebrauch gekauft
haben.
Deshalb gehören Sie, ganz unabhängig davon, wo Sie ansässig sind,
zur Klägergruppe, falls Sie irgendwann vor dem 30. November 2004 in
Minnesota Zigaretten der Marke Marlboro Lights für den persönlichen
Gebrauch gekauft haben.
WORUM GEHT ES IN DEM FALL?
Die Kläger behaupten, dass die Beklagten in dem der Sammelklage
zugrundeliegenden Zeitraum in Minnesota mithilfe irreführender
Werbe-, Marketing- und Verkaufsförderungsmassnahmen Raucher über die
Abgabe von Teer und Nikotin der Zigaretten der Marke Marlboro Lights
in die Irre führten. Die Kläger bemühen sich um Geldzahlung aus den
in dem der Sammelklage zugrundeliegenden Zeitraum erzielten
Verkaufserlösen der Zigaretten der Beklagten. Der Fall umfasst keine
Forderungen wegen Personenschäden bzw. widerrechtlicher Tötung. Die
Beklagten leugnen, Fehlinterpretationen zu den Zigaretten der Marke
Marlboro Lights gemacht zu haben und bestreiten die Rechtmässigkeit
der Sammelklage.
Die Kläger können den Prozess gewinnen oder verlieren. Das
Gericht hat zu den Forderungen der Kläger und der Verteidigung der
Beklagten in der Sache selbst bisher nicht entschieden. Die Kläger
werden Ihre Forderungen im Prozess unter Beweis stellen müssen.
Folgende Anwaltskanzleien vertreten die Kläger als
Gruppenanwälte: Pearson, Randall, Schumacher & LaBore, P.A., 100
South Fifth Street, Suite 1025, Fifth Street Towers, Minneapolis, MN
55402; Lommen, Abdo, Cole, King & Stageberg, P.A., Suite 2000, IDS
Center, 80 South Eighth Street, Minneapolis, MN 55402; Martha K.
Wivell, Esq., 219 River Street, Suite 105, P.O. Box 339, Cook, MN
55723 und als Anwälte: Sheller, P.C., 1528 Walnut Street,
Philadelphia, PA 19102; Williams, Cuker & Berezofsky, 210 Lake Drive
East, Suite 101, Cherry Hill, NJ 08002 und Williams, Cuker &
Berezofsky, 1617 J.F.K. Boulevard, Suite 800, Philadelphia, PA 19103.
Falls die Gruppenanwälte eine Verurteilung erwirken, können sie
das Gericht wegen der Zahlung einer angemessenen Anwaltsgebühr und
-kosten anrufen. Sie selbst müssen keinen Anwalt beauftragen. Falls
Sie dies jedoch dennoch tun, sind Sie auch selbst für die Zahlung der
Anwaltsgebühren verantwortlich. Sie können bei Gericht beantragen,
bei der Klage als namentlicher Vertreter der Klägergruppe persönlich
einzugreifen bzw. zu erscheinen.
SIE KÖNNEN SICH AUS DER KLÄGERGRUPPE AUSSCHLIESSEN.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie Mitglied der Klägergruppe
bleiben möchten oder nicht. Falls Sie Mitglied der Klägergruppe
bleiben möchten, müssen Sie zunächst nichts weiter unternehmen. Falls
Sie Mitglied der Klägergruppe bleiben, sind Sie an alle Beschlüsse
des Gerichts gebunden und können künftig keine Forderungen auf
Grundlage der in diesem Prozess erhobenen Behauptungen stellen.
Falls Sie nicht wünschen, Mitglied der Klägergruppe zu bleiben,
müssen Sie bis zum 4. September 2009 (Datum des Poststempels) an die
unten angegebene Adresse schriftlich eine Bestätigung schicken, dass
Sie aus der Klägergruppe austreten möchten. Falls Sie auf eigenen
Wunsch aus der Klägergruppe austreten, werden Sie im Erfolgsfall der
Klage nicht an den Erstattungen im Namen der Klägerklasse beteiligt
und sind auch nicht an die Beschlüsse bzw. Urteile des Gerichts in
der Angelegenheit gebunden.
Um sich aus der Klägergruppe auszuschliessen, schreiben Sie bitte
an: Light Cigarette Litigation, Pearson, Randall, Schumacher &
LaBore, P.A., 100 South Fifth Street, Suite 1025, Fifth Street
Towers, Minneapolis, MN 55402. Weitergehende Informationen stehen auf
der Website unter http://www.MinnesotaLightCigaretteLitigation.com
zur Verfügung. WENDEN SIE SICH BITTE NICHT DIREKT AN DAS GERICHT.

Pressekontakt:

Ehrich L. Koch von Lommen, Abdo, Cole, King & Stageberg, P.A., Tel.:
+1-612-336-9306, E-Mail: ehrich@lommen.com