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EANS-Adhoc: FRIWO AG
FRIWO wird mit Flextronics außergerichtlichen Vergleich schließen

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
Verträge
16.04.2010
Ostbevern -  Die FRIWO AG (vormals CEAG AG) und Flextronics werden 
die offene Schiedsklage einer Tochtergesellschaft der Flextronics 
International Ltd. nach grundsätzlicher Übereinkunft voraussichtlich 
durch Vergleich beenden. Flextronics als Erwerberin der ehemaligen 
Geschäftseinheit FRIWO Mobile Power (FMP) hatte Ansprüche in Höhe von
6,8 Mio. EUR aus der Verletzung von Garantien aus dem Kaufvertrag 
gestellt. Der Vergleichsvorschlag sieht vor, dass die FRIWO AG eine 
Vergleichssumme von umgerechnet knapp 3 Mio. EUR an die Erwerberin 
der FMP leistet und im Gegenzug sämtliche Garantieansprüche aus dem 
Kaufvertrag abgegolten sind.
Die Vergleichszahlung wird das operative Ergebnis des FRIWO-Konzerns 
im Geschäftsjahr 2010 nicht beeinflussen. Die Vergleichszahlung wird 
jedoch gemäß IFRS 5 im Ergebnis des nicht fortgeführten Bereichs 
(discontinued operations) als Aufwand ausgewiesen und das 
Konzernergebnis negativ beeinflussen.
Andererseits erhöht sich durch den Vergleich die frei verfügbare 
Liquidität um rund 5,6 Mio. EUR, da zur Unterlegung der Garantien aus
dem Kaufvertrag liquide Mittel in Höhe von 8,6 Mio. EUR verpfändet 
waren.

Rückfragehinweis:

Britta Wolff
Investor Relations
Tel.: +49-(0)2532-81-118
E-Mail: wolff@friwo.de

Branche: Elektronik
ISIN: DE0006201106
WKN: 620110
Index: CDAX
Börsen: Hamburg / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Berlin / Regulierter Markt
Stuttgart / Regulierter Markt
Düsseldorf / Regulierter Markt
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

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