Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 61/2009
Themen: Drohungen gegen Journalisten
Einstellung eines Strafverfahrens
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Interlaken (ots)
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Parteien: Schmidhauser c. «Thurgauer Zeitung»/«Tages-Anzeiger»
Beschwerde gegen «Thurgauer Zeitung» abgewiesen
Beschwerde gegen «Tages-Anzeiger» teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Eskalation eines Konflikts zwischen Parteipräsident und Redaktion
Thurgauer Zeitung und «Tages-Anzeiger» berichteten, der Präsident der Thurgauer Kantonalpartei der Schweizer Demokraten, Willy Schmidhauser, habe einen Journalisten der «Thurgauer Zeitung» massiv bedroht. Man habe gegen Schmidhauser Strafanzeige eingereicht, ein früheres Hausverbot bekräftigt und werde seine Texte vorläufig nicht mehr veröffentlichen.
Schmidhauser beschwerte sich beim Presserat, er habe niemanden bedroht, sondern bloss auf der Publikation einer Abstimmungsparole beharrt und für den Weigerungsfall eine Klage wegen Verletzung des «Informationsauftrags» angekündigt. Mit der namentlichen Berichterstattung hätten ihn die beiden Zeitung vorverurteilend an den Pranger gestellt. Die «Thurgauer Zeitung» habe die Einstellung des gegen ihn eröffneten Strafverfahrens nur beiläufig und der «Tages-Anzeiger» überhaupt nicht vermeldet. Zudem hätten sich beide Redaktionen geweigert, die veröffentlichten «Unwahrheiten» zu berichtigen.
Der Presserat weist die Beschwerde gegen die «Thurgauer Zeitung» ab und gibt Schmidhauser gegenüber dem «Tages-Anzeiger lediglich in einem Punkt recht. Die Zeitung hätte nach der Eröffnung auch die Einstellung des Strafverfahrens erwähnen müssen.
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