Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 3/2010
Parteien: Regierungsrat des Kantons Bern c. «Bund»
Beschwerde wird abgewiesen
Un document
Interlaken (ots)
- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format unter http://presseportal.ch/de/pm/100018292 heruntergeladen werden -
Thema: Entstellung von Tatsachen / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen
Zusammenfassung
Kritische Berichterstattung über Berner Bahnhofprojekt
«Der Bund» hat mit zwei kritischen Berichten über das Projekt «Zukunft Bahnhof Bern» keine berufsethischen Normen verletzt. Der Schweizer Presserat weist ein Beschwerde des Berner Regierungsrats ab.
Der «Bund» durfte Fakten wertend interpretieren und folgern, die Projektleitung habe erst aufgrund äusseren Drucks in eine externe, unabhängige und kritische Begutachtung des Projekts eingewilligt. Diese Kritik lasse die davon Betroffenen nicht in einem besonders schlechten Licht erscheinen, sondern bewege sich im üblichen Rahmen der politischen Auseinandersetzung.
Ebenso durfte die Zeitung die These vertreten, es gebe Signale, wonach die SBB auf Distanz zu der von der Projektleitung veröffentlichten Variante gehe. Nach Auffassung des Presserats legt der Journalist gegenüber der Leserschaft offen, dass er Einschätzungen und nicht feststehende Tatsachen wiedergibt. Zudem nennt er die Quellen, auf die sich die These stützt.
Kontakt:
SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch