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Media Service: Schweizer Presserat: Kein Freipass zum Blossstellen; Stellungnahme 23/2014 (presserat.ch/_23_2014.htm)
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Bern (ots)
Parteien: X. und Y. c. «Basler Zeitung» und «BaZonline»
Thema: Privatsphäre / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen / Menschenwürde
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung:
Auch wenn öffentliche Gelder im Spiel sind, hat ein Sozialhilfebezüger Anrecht auf Schutz seiner Privatsphäre. Der Schweizer Presserat hat deshalb die «Basler Zeitung» und «BaZonline» zurückgepfiffen, weil sie in einem Artikel vom November 2013 das Bild eines Sozialhilfebezügers mit Details über dessen Werdegang veröffentlicht hatten. Die Redaktion begründete die Publikation damit, es bestehe ein öffentliches Interesse, denn die Allgemeinheit finanziere die Sozialhilfe. Zudem sei das Bild im öffentlichen Bereich gemacht worden. Dem widerspricht der Presserat. Das öffentliche Interesse am Thema rechtfertigt noch lange nicht die Identifizierung einer einzelnen Person durch Bild und Text, selbst wenn deren Name nicht genannt wird. In den Richtlinien des Presserats heisst es dazu klar, dass «auch im öffentlichen Bereich das Fotografieren (...) von Privatpersonen nur dann ohne Einwilligung der Betroffenen zulässig ist, wenn sie nicht herausgehoben sind». Der Sozialhilfebezüger war auf dem Foto jedoch klar hervorgehoben. Und die detaillierten Informationen über sein Leben machten ihn identifizierbar.
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