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Imcopa gibt Einholung der Zustimmungserklärung für seine zu 10,375 % verzinsten, im Jahr 2009 fälligen Anleihen bekannt

Araucaria, Brasilien (ots/PRNewswire)

Imcopa International Cayman Ltd. (der "Emittent") und Imcopa
Importacao, Exportacao Industria e Oleos S.A. (der "Garantiegeber"
oder "Imcopa") haben heute bekannt gegeben, dass man für den 10.
November 2009 eine Versammlung ("die Versammlung") für die Eigentümer
(die "Eigentümer der Anleihen") der im Jahr 2009 fälligen (ISIN:
XS0275709094), zu 10,375 % verzinsten Anleihen des Unternehmens (die
"Anleihen") in Höhe von insgesamt 100.000.000 US-Dollar einberufen
habe. Im Zusammenhang mit dieser Versammlung wurde eine Einholung von
Zustimmungserklärungen (die "Einholung von Zustimmungserklärungen")
eingeleitet. Die letzte Frist zur Einreichung von Anweisungen zur
elektronischen Stimmabgabe läuft am 6. November 2009 um 15:00 Uhr
(Ortszeit London) ab. Nur Eigentümer der Anleihen, die dem vom
Emittenten und dem Garantiegeber vorgetragenen Antrag zustimmen, sind
für den Erhalt einer Zustimmungszahlung, die weiter unten beschrieben
ist, berechtigt.
Imcopa hat Deloitte Touche Tohmatsu als Finanzberater beauftragt.
Das Unternehmen arbeitet momentan an einem erweiterten
Restrukturierungsplan, mit dessen Hilfe man ausreichende finanzielle
Mittel mobilisieren will, um den Schuldverpflichtungen nachzukommen
und das nachhaltige Wachstum und die Entwicklung der
Geschäftstätigkeit des Konzerns (ein "Restrukturierungsplan") zu
fördern. Ein Restrukturierungsplan könnte unter anderem zusätzliche
Fremdfinanzierung durch einen neuen Kreditrahmen bei Banken und/oder
die Ausgabe von neuen Wertpapieren umfassen. Zudem könnte die
Laufzeit der aktuellen Verbindlichkeiten des Unternehmens verlängert
werden. Der Emittent und der Garantiegeber arbeiten mit ihren
Beratern zusammen, um einen Restrukturierungsplan anzufertigen und
umzusetzen, der den Interessen von Imcopa, seinen Gläubigerbanken
sowie den Eigentümern der Anleihen und seinen Anteilseignern optimal
gerecht wird. Im Rahmen eines ersten Schrittes eines solchen
Restrukturierungsplans ist Imcopa davon überzeugt, dass das
Unternehmen kurz vor der Finalisierung einer Vereinbarung mit seinen
Bankgläubigern steht. Hierfür ist jedoch mehr Zeit erforderlich, als
von den Eigentümern der Anleihen diesbezüglich im Rahmen seiner im
Mai durchgeführten Einholung von Zustimmungserklärungen gewährt
wurde.
Der Emittent und der Garantiegeber ersuchen die Zustimmung der
Eigentümer von Anleihen, um auf mehrere Aspekte der Anleihen
einzugehen (der "Antrag"). Hierzu zählen unter anderem (1) die
Verlängerung der Laufzeit der Anleihen bis zum 10. Mai 2010, (2) die
Stornierung der am 27. November 2009 fälligen Zinszahlung und die
Bestimmung, dass für die Anleihen Zinsen zum derzeitigen Zinssatz vom
Zeitraum ab dem Versammlungstermin bis zum neuen Fälligkeitstermin
auflaufen, und (3) ein Verzicht auf die Einhaltung der verschiedenen
im Rahmen des Treuhandvertrages vom 27. November 2006 getroffenen
Vereinbarungen zwischen dem Emittenten, dem Garantiegeber und  The
Bank of New York Mellon als Treuhänder (der "Treuhänder"), der seit
der Ausgabe von Anleihen rechtlich als solcher fungiert (so wie durch
zusätzliche Vertragsvereinbarungen bezüglich des Treuhandvertrages
jeweils am 28. Dezember 2007 und 2. Juni 2008 ergänzt, der
"Treuhandvertrag"). Der Antrag ist detailliert in der Erklärung zur
Einholung von Einstimmungserklärungen vom 19. Oktober 2009
beschrieben, die über Imcopa selbst sowie über die an dieser Stelle
veröffentlichten Berater bezogen werden kann.
Eine Zustimmungszahlung in Höhe von 46,98 US-Dollar je
Kapitalbetrag von 1.000 US-Dollar der Anleihen wird an diejenigen
Eigentümer von Anleihen gezahlt, von denen gültige Anweisungen zur
Stimmabgabe zugunsten des Antrags erhalten und nicht zurückgezogen
werden. Diese Zahlung wird spätestens am siebten Geschäftstag nach
der Umsetzung des ausserordentlichen Beschlusses getätigt. Die
Zustimmungszahlung entspricht den Zinsen, die über den Zeitraum vom
27. Mai 2009 (dem Termin der letzten Zinszahlung) bis zum Vortag des
Termins der Versammlung hinweg für diesen Kapitalbetrag der Anleihen
angefallen wären.
Der Angebotsvorschlag muss zunächst durch einen
ausserordentlichen Beschluss der Eigentümer von Anleihen genehmigt
werden, bevor er übernommen werden kann. Nicht weniger als 75 % der
Stimmen (wobei jeder Eigentümer von Anleihen für jede sich in seinem
Besitz befindliche Anleihe in Höhe eines Kapitalbetrags von 1.000
US-Dollar jeweils eine Stimme erhält) sind notwendig, um dem
ausserordentlichen Beschluss Gültigkeit zu verleihen. Ausserdem
müssen Eigentümer von Anleihen, die 75 % des Kapitalbetrags der
Anleihen repräsentieren (bzw. deren Bevollmächtigte oder Vertreter)
bei der Versammlung anwesend sein. Wenn der ausserordentliche
Beschluss genehmigt werden sollte, so wird dieser für alle Eigentümer
von Anleihen rechtlich bindend sein, völlig unabhängig davon, ob
diese bei der Versammlung anwesend waren oder nicht und ob sie für
oder gegen den ausserordentlichen Beschluss gestimmt haben.
Die Versammlung wird am 10. November 2009 um 15:00 Uhr (Ortszeit
London) in den Büroeinrichtungen des Treuhänders unter der Adresse
One Canada Square, London E14 5AL, Grossbritannien, stattfinden. Die
Stimmabgabe kann entweder elektronisch über eine Anweisung zur
Stimmabgabe an Euroclear Bank S.A./N.V. oder Clearstream Banking,
société anonyme, oder aber durch die direkte Teilnahme an der
Abstimmung im Rahmen der Versammlung bzw. durch einen zuvor
bestimmten Vertreter erfolgen. Falls Eigentümer einen anderen Weg der
Stimmabgabe bevorzugen sollten, so sind sie dazu angehalten, mit
Euroclear Bank S.A./N.V und Clearstream Banking, société anonyme,
zeitnah entsprechende Vereinbarungen gemäss der Bestimmungen des
Treuhandvertrags zu treffen.
Der Emittent hat HSBC Securities (USA) Inc. ("HSBC") als
alleinigen Beauftragten für die Abwicklung der Einholung von
Zustimmungserklärungen (Solicitation Agent) sowie Lucid Issuer
Services Limited ("Lucid") als Informations- und
Verwaltungsbeauftragten (Information and Tabulation Agent) bestimmt.
Abdrucke der Erklärung zur Einholung von Einstimmungserklärungen
können entweder über HSBC oder Lucid bezogen werden.
Informationsanfragen hinsichtlich der Einholung von
Einstimmungserklärungen und des Angebotsvorschlags sollten direkt an
HSBC entweder per Telefon unter den Rufnummern +1-888-HSBC-4LM
(gebührenfrei), +1-212-525-5552 (als R-Gespräch) (New York) oder
+44-20-7991-5874 (London) bzw. per E-Mail an 
liability.management@hsbcib.com gerichtet werden.
Informationsanfragen hinsichtlich des im Rahmen der Versammlung
angewendeten Abstimmungsverfahrens sollten direkt per Telefon an
Lucid unter der Rufnummer +44-207-704-0880 bzw. per E-Mail an 
imcopa@lucid-is.com gerichtet werden.
Diese Pressemitteilung stellt keine Einholung von
Zustimmungserklärungen dar und darf in Bezug auf Wertpapiere
jeglicher Art auch nicht als solche betrachtet werden. Gemäss der
Erklärung wird die Einholung von Zustimmungserklärungen
ausschliesslich ausserhalb der Vereinigten Staaten durchgeführt und
betrifft nur Personen, die keine US-Staatsbürger sind.

Pressekontakt:

Paulo Junqueira, Imcopa, +5541-2141-9667, ri@imcopa.com.br

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