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Media Service: Meinungsverfälschende Fernsehbilder

Bern (ots)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Newsbeitrag von Tele Top über eine Demonstration von Tierschützern gutgeheissen. Das Publikum konnte sich dazu aufgrund von irreführenden Bildern und fehlender Hintergrundinformationen keine eigene Meinung bilden. Eine Beschwerde gegen einen Beitrag der "Tagesschau" von Fernsehen SRF über die europapolitische Position der Grünliberalen Partei hat die UBI dagegen abgewiesen.

Im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen behandelte die UBI eine Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) gegen den Regionalfernsehsender Tele Top. Dieser hatte am 10. November 2018 im Rahmen der Nachrichtensendung "TOP News" über eine Mahnwache von Tierschützern berichtet. Es ging dabei um einen Protest gegen Thurgauer Behörden im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen einen Schafhalter in Herrenhof. Der VgT hatte zuvor eine Strafanzeige gegen den betreffenden Schafhalter wegen Tierquälerei eingereicht und als Beweis ein Video angefügt. Im Filmbericht wurden Sequenzen dieses Videos zusammen mit von Tele Top nachgestellten Aufnahmen gezeigt. Zum Fall äusserten sich im Beitrag der Präsident des VgT und ein Thurgauer Kantonsrat.

Bilder spielen im Medium Fernsehen eine zentrale Rolle. Die Mitglieder der UBI kamen in der Beratung mehrheitlich zum Schluss, dass die über den Schafhalter gezeigten Bilder die Meinungsbildung des Publikums verfälschten. So war nicht transparent, dass es sich einerseits um nachgestellte Szenen handelte und anderseits die Auswahl der ausgestrahlten Aufnahmen aus dem Originalvideo keinen repräsentativen Charakter hatten. Sie waren vielmehr geeignet, die Aussagen des Kantonsrats zu unterstützen, der die Demonstration und die Vorwürfe der Tierschützer gegen den Schafhalter als objektiv unbegründet und rufschädigend bezeichnete. Die Redaktion unterliess es im Weiteren, relevante Hintergrundinformationen zum Fall und zu den laufenden Verfahren zu vermitteln. Die UBI ist daher zum Schluss gekommen, dass der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat. Sie hiess die Beschwerde des VgT mit acht zu eins Stimmen gut.

In einer weiteren Beschwerde rügte ein Repräsentant der BDP einen Beitrag der "Tagesschau" von Fernsehen SRF vom 25. August 2018 über die Delegiertenversammlung der Grünliberalen Partei (GLP). Im Zentrum stand die europapolitische Position der GLP ("Vollgas bei der Europapolitik"). Der Beitrag vermittelte die Botschaft, dass sich die GLP damit von den anderen Parteien unterscheidet. Der Beschwerdeführer monierte, der Beitrag gebe die Positionen der Parteien zur Europapolitik und zum Rahmenabkommen nicht korrekt wieder. Auch die BDP verfolge schon seit längerer Zeit eine europapolitische Vorwärtsstrategie und habe dies in einer ebenfalls am 25. August 2018 durchgeführten Delegiertenversammlung bekräftigt. In der Beratung kam zwar zum Ausdruck, dass die Ausführungen zu den europapolitischen Positionen der anderen Parteien nicht präzise waren. Aus dem Filmbericht ging jedoch hervor, dass sich die GLP - zu jenem Zeitpunkt - mit ihrer Haltung vor allem von den Bundesratsparteien unterschied. Da eigentliches Thema des Beitrags zudem die Delegiertenversammlung der GLP war, stellte die fehlende Erwähnung der BDP im Lichte des Sachgerechtigkeitsgebots einen Mangel in einem Nebenpunkt dar. Die UBI wies die Beschwerde aus diesen Gründen mit sieben zu zwei Stimmen ab. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wies die UBI ebenfalls die Beschwerde gegen den Begleittext auf der Website ab.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die seit dem 1. Januar 2019 von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Kontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Dr. Pierre Rieder, Leiter Sekretariat
Christoffelgasse 5
3003 Bern
Tel. 058 462 55 38/33
E-Mail: info@ubi.admin.ch
http://www.ubi.admin.ch

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