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Beschwerden gegen SRF gutgeheissen

Lausanne (ots)

Die Sendung "Arena" von Fernsehen SRF zum Ukraine-Krieg hat gemäss heutigem Beschluss der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Ausschlaggebend war das irreführende Interview des Moderators mit dem SVP-Fraktionspräsidenten Thomas Aeschi. Ebenfalls als programmrechtswidrig erachtete die UBI die von Radio SRF ausgestrahlte Bundesratsansprache zur "Frontex"-Vorlage.

Im Rahmen der heutigen öffentlichen Beratungen in Lausanne berieten die Mitglieder der UBI über mehrere Beschwerden, die sich gegen verschiedene Publikationen von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) richteten.

Gegenstand von drei Popularbeschwerden bildete die am 18. März 2022 auf Fernsehen SRF ausgestrahlte Diskussionssendung "Arena" über "Parteispitzen zum Ukraine-Krieg" (Verfahren b. 920, 921, 922). Gerügt wurde in allen Eingaben das Interview des Moderators mit dem SVP-Fraktionspräsidenten Thomas Aeschi. Der Moderator thematisierte dabei in kritischer Weise eine von Thomas Aeschi während der Sonderdebatte im Nationalrat gemachte Aussage und bezeichnete diese als "rassistisch". Er berief sich dabei auf eine Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sowie auf namentlich nicht erwähnte Staatsanwälte und Strafrechtsexperten. Die UBI kam zum Schluss, dass sich das Publikum zur apodiktisch vorgetragenen Qualifizierung der Aussage des SVP-Fraktionspräsidenten durch den Moderator keine eigene Meinung hat bilden können. Mit einer irreführenden Begründung hat die Redaktion journalistische Sorgfaltspflichten verletzt. Da die beanstandeten Interviewsequenzen nicht nur einen Nebenpunkt betrafen, verletzte die Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot. Die UBI hat die drei Beschwerden mit sieben zu zwei Stimmen gutgeheissen.

Radio SRF 1 strahlt vor einer eidgenössischen Volksabstimmung jeweils eine Ansprache des zuständigen Bundesrats zur Vorlage aus. Am 25. April 2022 äusserte sich Bundesrat Ueli Maurer zur Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache ("Frontex"-Vorlage), über welche am 15. Mai 2022 abgestimmt wurde. In einer dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde geltend gemacht, die exklusive Darstellung der Meinung des Bundesrats widerspreche verfassungsrechtlichen Prinzipien und dem rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebot. Die Mitglieder der UBI teilten in der Beratung diese Auffassung. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für SRF, die Meinung des Bundesrats in diesem speziellen Format und ohne gleichberechtigte Darstellung der Gegenmeinung zu präsentieren. Das Vielfaltsgebot, welches vorsieht, dass Sendungen mit einem Bezug zu einer Volksabstimmung in der für die Willensbildung sensiblen Periode ausgewogen und unparteiisch sein müssen, um die Chancengleichheit beider Lager zu gewährleisten, wurde verletzt. Die UBI hat aus diesen Gründen die Beschwerde einstimmig gutgeheissen (Verfahren b. 919).

Am 26. Januar 2022 strahlte Fernsehen SRF im Rahmen des Politmagazins "Rundschau" einen zweiteiligen Beitrag über die "Heilung" von Homosexualität aus. Beim darin ausgestrahlten Filmbericht handelte es sich um eine gekürzte Version einer Reportage des SRF-Formats "rec." mit dem Titel "Homosexualität 'heilen' - Schweizer Seelsorger:innen wollen queere Menschen umpolen". Im zweiten Teil des Beitrags befragte der Moderator den Generalsekretär der Schweizerischen Evangelischen Allianz zu Aspekten des Films und insbesondere zur umstrittenen Konversionstherapie. Die beschwerdeführenden Personen erachteten den Beitrag, auch aufgrund der Verwendung der versteckten Kamera, als einseitig, unfair und polarisierend. Die UBI kam jedoch zum Schluss, dass der Beitrag trotz Unvollkommenheiten keine Programmbestimmungen verletzt hat. Der kritische Fokus der Redaktion gegenüber der Konversionstherapie war transparent. Ein Gegner eines Verbots der Konversionstherapie hatte in einem Studiogespräch Gelegenheit, seine Sichtweise darzulegen. Die Beschwerde wurde einstimmig abgewiesen (b. 917).

Morgen wird die UBI öffentliche Beratungen zu mehreren Beschwerden durchführen, die Publikationen von Radio Télévision Suisse (RTS) betreffen.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden. Nach einer rechtskräftig festgestellten Rechtsverletzung kann die UBI das Massnahmenverfahren durchführen, das dazu dient, den Mangel zu beheben und zukünftige ähnliche Rechtsverletzungen zu verhindern.

Pressekontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
Christoffelgasse 5
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 55 33/38
E-Mail: info@ubi.admin.ch
Internet: www.ubi.admin.ch
Twitter: @UBI_AIEP_AIRR

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