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H5 B5 Media AG

EANS-Adhoc: H5 B5 Media AG
Fortsetzung der Gesellschaft nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
04.12.2009
Die H5 B5 Media AG (WKN 555540, ISIN DE0005555403) hat das 
Insolvenzplanverfahren erfolgreich abgeschlossen. Heute wurde die 
Eintragung der Fortsetzung der Gesellschaft vom Amtsgericht München 
mitgeteilt. Die H5 B5 Media AG hat damit die letzte Hürde zur 
Neuausrichtung der Gesellschaft genommen und wird zum Jahresanfang 
2010 die beschlossene Kapitalerhöhung mit einem Volumen von bis zu 
Euro 3 Mio. umsetzen.
Über das Vermögen der H5 B5 Media AG wurde am 1. September 2002 vom 
Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet. Die werthaltigen
Vermögenswerte hatte der Insolvenzverwalter rasch veräußert, womit 
ein Großteil der Arbeitsplätze beim Erwerber erhalten werden konnte. 
Nachdem in den Folgejahren die Verwertung der übrigen 
Vermögensgegenstände weiter voranschritt, fasste die Hauptversammlung
am 18. April 2008 weitgehende Beschlüsse zur Sanierung der 
Gesellschaft. Nach Verhandlungen mit den Gläubigern bezüglich ihrer 
Restforderungen wurde am 2. September 2008 ein Insolvenzplan mit dem 
Ziel der Entschuldung und der Fortsetzung der Gesellschaft bei 
Gericht eingereicht. Die Gläubiger gaben am 26. November 2008 hierfür
ihre Zustimmung.
Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts 
München vom 10. Juli 2009 nach rechtskräftiger Bestätigung des 
Insolvenzplans aufgehoben. Die H5 B5 Media AG ist seitdem von ihren 
Altlasten aus Zeiten vor der Insolvenz entschuldet. Zur Fortsetzung 
der Gesellschaft war jedoch noch ein formaler Beschluss des 
Amtsgerichts München erforderlich. Dieser wurde nach umfangreicher 
Dokumentation der Vergangenheit und Bestätigung durch einen 
Wirtschaftsprüfer schließlich am 1. Dezember 2009 erteilt.
Der im letzten Jahr neu besetzte Aufsichtsrat und Vorstand der 
Gesellschaft hat sämtliche Vorbereitungen zur Umsetzung der in 2008 
beschlossenen Kapitalmaßnahmen getroffen. Voraussichtlich ab 11. 
Januar 2010 werden ausschließlich den bestehenden Aktionären junge 
Aktien im Verhältnis 5 : 2 zum Ausgabepreis von Euro 1,50 über ihre 
jeweiligen Depotbanken zum Bezug angeboten. Das heißt für jeweils 5 
alte Aktien kann ein Aktionär 2 junge Aktien durch Zuzahlung von Euro
1,50 je Aktie erwerben. Ein Bezugsrechthandel wird aus Kostengründen 
nicht stattfinden, von anderen Aktionären nicht bezogene Aktien 
können jedoch im Rahmen eines Überbezugs erworben werden.
Die Gesellschaft hat in den letzten Monaten eine Vielzahl von 
Projekten zur Wiederaufnahme des Geschäfts geprüft. Hierunter 
befanden sich beispielsweise der Kompletterwerb eines 
DVD-Rechtepakets mit Oscar prämierten Filmen oder auch eine 
Beteiligung an einem innovativen Musik- / Plattenlabel sowie vieles 
mehr. Die Prüfungstätigkeiten und Verhandlungen werden weitergeführt,
um das bestmögliche Ergebnis für die H5 B5 Media AG (künftig 
firmierend unter Omiris AG) zu erzielen.
Die Website unter den Adressen www.h5b5-ag.de und www.omiris.de wird 
in den nächsten Wochen komplett erneuert. Künftig erhalten die 
Aktionäre hier jeweils aktuelle Informationen über die Neuausrichtung
der Gesellschaft.

Rückfragehinweis:

Robert Zeiss
Telefon: +49(0)89 5457 8550
E-Mail: zeiss@h5b5-ag.de

Branche: Medien
ISIN: DE0005555403
WKN: 555540
Börsen: Berlin / Freiverkehr
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Düsseldorf / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard