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Hörgerätebranche zur Hilfsmittelversorgung in der IV: Ständerat genehmigt Ausschreibungen als "ultima ratio"

Bern (ots)

Der Ständerat hat heute der Rechtsgrundlage einer
staatlichen Beschaffung von Hilfsmitteln in der IV als zusätzliche 
Massnahme zugestimmt. Die Hörgerätebranche befürchtet zusammen mit 
Betroffenenorganisationen einen Leistungsabbau zu Lasten von Menschen
mit Hörbehinderungen und weiter steigende Kosten für die 
Invalidenversicherung. Sollte sich der Bund dereinst für eine 
staatliche Beschaffung entscheiden, dann würde die IV die Betroffenen
nur noch unterstützen, wenn sie Hörgeräte von der staatlichen Liste 
kaufen.
Die Hörgerätebranche anerkennt den Entscheid des Ständerates, eine
Rechtsgrundlage für die staatliche Beschaffung von Hilfsmitteln zu 
schaffen. Die angeregte Diskussion zeigte den Willen von Bundesrat 
und Parlament, Vergabeverfahren nur durchzuführen, falls andere 
Instrumente den Wettbewerb nicht stärken. Dazu bietet die 
Hörgerätebranche Hand. Anträge zur Beibehaltung der Austauschbefugnis
und für Voraussetzungen eines Vergabeverfahrens wurden abgelehnt.
Befürchtungen bleiben: Die Versorgung mittels staatlichem 
Vergabeverfahren hat in Grossbritannien und Norwegen zu einer 
massiven Einschränkung des Angebotes geführt. Die Mehrzahl der dort 
noch angebotenen Geräte ist technologisch veraltet. Wartezeiten bis 
zu mehreren Monaten sind üblich. Wer es sich leisten kann, verzichtet
auf das staatliche Gerät und kauft auf dem Privatmarkt mit besserem 
Service ein. Ein Vergabeverfahren führt zu veralteten Geräten.
Gleichzeitig ist die Neuversorgungsrate in beiden Ländern höher 
als in der Schweiz, die Zunahme der Nachfrage wird also mit einer 
staatlichen Beschaffung nicht angegangen - obwohl genau diese Menge 
an Versorgungen gemäss Bericht der eidgenössischen Finanzkontrolle 
vom Juni 2007 für die steigenden Kosten verantwortlich sind. Der 
Spareffekt wird durch die demographisch bedingte Mengenausweitung 
wett gemacht.
Austauschbefugnis soll eingeschränkt werden
Der Ständerat hat nicht nur einer Rechtsgrundlage für ein 
Vergabeverfahren zugestimmt, sondern auch die Einschränkung der 
Austauschbefugnis beschlossen. Dadurch kann der Bundesrat die 
Versicherten verpflichten, aus dem vom Staat ausgewählten Sortiment 
einzukaufen - auch wenn sie ein Hilfsmittel überwiegend selber 
bezahlen. Die freie Wahl des Hilfsmittels gibt es nur noch für jene, 
die auf den Beitrag der IV vollständig verzichten. Der Ständerat hat 
sich somit für das extremere Modell Grossbritannien oder Norwegen und
gegen die Wahlfreiheit der Versicherten entschieden, wie sie zum 
Beispiel in Dänemark trotz staatlicher Beschaffung besteht.

Kontakt:

Weitere Informationen und Vermittlung von Interviewpersonen aus
Branche und Politik:
Dominik Feusi, Medienstelle «hörenschweiz»
Mobile: +41/79/359'88'23
E-Mail: feusi@hoerenschweiz.ch

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